Immobilienkredite Warum Bankkunden ihre Altverträge prüfen sollten
Weil Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken die Kunden bei Immobilienkrediten schlecht informierten, können diese Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 kündigen. Nicht mehr lange, wie es aussieht. Verbraucherschützer sind alarmiert. Es soll ein Ende in 2016 geben.
Wer als Immobilienkäufer alte Kredite kostenlos kündigen kann, steht gut da: Die Zinsen bei Neuverträge sind derzeit so günstig wie selten! Es muss jedoch ein Widerruf für den kostenlosen Ausstieg sein!
Dieser Fehler in den Widerruifsbelehrungen kostet Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbank Milliarden von Euro. Zigtausende Häuserbauer und Wohnungs-käufer profitieren, weil sie zum Nulltarif große Teile der Zinslast aus alten Kredit-verträgen loswerden: Weil viele „Widerrufsbelehrungen“ in Kreditverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 schludrig formuliert sind, können Schuldner die Verträge außerplanmäßig kündigen, obwohl diese eigentlich noch jahrelang gelten. Ersetzt werden diese dann durch neue Verträge – in der derzeitigen Niedrigzinsphase mit entsprechend günstigeren Konditionen für die Kreditnehmer.
Nun jedoch will die Bundesregierung das Gesetz ändern und zwar rückwirkend.
Entsprechend alarmiert zeigen sich Verbraucherschützer und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Aufgeschreckt hat sie alle ein gemeinsames „Eckpunktepapier“ der Bundesministerien für Finanzen sowie für Justiz und Verbraucherschutz.
Die elfseitige Stellungnahme zum „ewigen Widerrufsrecht“, die dem Tagesspiegel aus Berlin vorliegt, schlägt eine „gesetzliche Erlöschensregelung“ für den Widerruf aus mangelhaften Verträge vor. Damit wäre es vorbei mit dem Sofortausstieg aus Kreditverträgen mit mangelhafter Widerrufbelehrung.
Bereits ab 21. Juni 2016 soll die Erlöschensregelung gelten – vorausgesetzt das Gesetz tritt wie geplant in drei Monaten in Kraft. Der Entwurf der Ministerien rechtfertigt den Eingriff mit der „Herstellung von Rechtssicherheit“. Diese habe Vorrang vor dem „etwaigen Vertrauen“ der Verbraucher in den „ewigen Widerruf“, der möglich wurde durch die unrichtigen Formulierungen von Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in den Kreditverträgen.
Ziel: Die Kreditinstitute sollen entlastet werden - rückwirkend
Die geplante rückwirkende Annullierung des Rechtes von Verbrauchern auf eine korrekte Belehrung über ihr Recht auf Widerruf von Verträgen ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Dass ausgerechnet das Verbraucherschutzminisiterium den Banken zur Seite springt und sich damit gegen die Verbraucher wendet, ist so, als ob im Skandal um die Diesel-Fahrzeuge von VW der Gesetz- geber rückwirkend die zu hohen Abgaswerte für rechtmäßig erklärt, um den Schaden bei VW zu begrenzen.
Ganz abwegig ist der Vergleich nicht: Wie VW kostet die Kreditinstitute der unrichtige Umgang mit der korrekten Widerrufsbelehrung der Verbraucher über ihr Recht auf Widerruf Milliarden von Euro. Nicht einmal die Verfasser des Eckpunktepapiers machen daraus einen Hehl: Das „fortbestehen des ewigen Widerrufsrecht führt zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der Krediwirtschaft“, begründen sie den angeblichen Handlungsdruck. Der Bundesgerichtshof und viele Obergerichte bis zu Landgerichten gaben in zahlreichen Klagen bei mangelhaften Widerrufbelehrungen den Verbrauchern Recht, die daraufhin ihre Kredit kündigen konnten.
Der Handlungsdruck muss groß sein, denn bereits in wenigen Tagen könnte das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, heißt es in politischen Kreisen. Dabei ist höchst ungewiss, ob die Abgeordneten wirklich wissen, wie stark sie damit in die Verbraucherrechte eingreifen: „Wir halten das für schlichtweg falsch“, bewertet Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg die geplante Änderung.
Die Verbraucherzentrale hatte im vergangenen Jahr als eine der ersten die Mängel in den Verträgen öffentlich gemacht und eine Lawine von vorzeitigen Kündigungen losgetreten. Für Krolzik ist es eine „Riesensauerei“, dass sich die Politik vor den Karren der Banken spannen lasse und „nachträglich für die Vergangenheit Verbraucherrechte beschneidet“. Zumal es Alternativen gebe: „Eine korrekte Nachbelehrung der Banken könnte auch heute noch das Problem jederzeit heilen“.
Beim Verbraucherschutzministerium bestätigt Sprecherin Juliane Baer-Henney, dass bereits am kommenden Freitag das Gesetz im Bundestag zur Abstimmung stehen könnte. Dass der Bund den Kniefall vor der Bankenlobby übt, lässt sie nicht gelten. Die Begrenzung des Widerrufsrechtes von mangelhaften Belehrungen bis voraussichtlich zum 21. Juni in 2016 sei auch durch den Bundesrat angeregt worden. Dort sind die Länder als Vertreter der Städte und Kommunen interessiert, das die Sparkassen von dem ewigen Widerrufsrecht nicht zu sehr belastet werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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steff
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