HSC Aufbauplan Schiff IV- Vermögensaufbau mit Schiffsbeteiligungen
Anleger hätten über Risiken aufgeklärt werden müssen über das Totalverlustrisiko und die extrem lange Laufzeit des Zweitmarktfonds der HCI. HSC Aufbauplan Schiff IV - sachwertorientierte Anlage in HCI Schiffsbeteiligungen.
Viele Schiffsfonds sind in den vergangenen Monaten in die Krise geraten. Nun sind auch die Zweitmarkt Schiffsfonds dran. Hier schlagen die Risiken auf Ausschüttungsrückforderung und Insolvenz der Schiffe durch. Das geht auch an Dachfonds wie den HSC Aufbauplan Schiff IV, der in verschiedene HCI-Schiffsfonds investiert hat, nicht spurlos vorbei. Anleger des Dachfonds HSC Aufbauplan Schiff IV fürchten nun um ihr investiertes Kapital.
Vorteil eines Dachfonds mit Schiffsbeteiligungen ist die hohe Risikostreuung, da das Kapital in verschiedenen Zielfonds mit Schiffsbeteiligungen angelegt wird. Da aber sehr viele Schiffsfonds der HCI in einer tiefen wirtschaftlichen Krise stecken, ist in diesem Fall eine Risikominimierung nicht mehr gegeben. Weil aber geschädigte Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können, kann dies auch für Dachfonds wie den HSC Aufbauplan Schiff IV gelten.
Bei Schiffsfonds und Schiffsfondsbeteiligungen erleben die Anleger immer wieder klassische Formen der Falschberatung, d.h. sie wurde nicht ordnungsgemäß über die wirtschaftlichen Risiken der Fonds aufgeklärt. Ein Schiffsbeteiligungsfonds als Dachfonds ist aber eben auch von diesen wirtschaftlichen Risiken betroffen. Ist also der Anleger nicht entsprechend informiert worden, liegt also auch hier Falschberatung vor.
Darüber hinaus sei ein langfristig angelegter Dachfonds wie der HSC Aufbauplan Schiff IV nicht für Anleger geeignet gewesen, die ihr Geld nur kurz- bis mittelfristig anlegen wollten. Ebenso muss der Anleger über die Provisionen, die der Berater für die Vermittlung der Anlage erhält, aufgeklärt werden. Das liefert weitere Ansatzpunkte, um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Für Anleger in Zweitmarktfonds von Schiffsbeteiligungen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Zweitmarktschiffsfonds beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. 02. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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