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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Hohe wirtschaftliche Vorteile durch Widerruf teurer Altkredite möglich

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 884 Wörter · 314 Aufrufe

Der Widerruf eines teuren Altkredits kann einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für Immobilieneigentümer bringen. Als Folge des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzugewähren. Dadurch wird der Weg frei für einen günstigen neuen Immobilienkredit.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in den meisten Darlehensverträgen für Fälle der Kündigung vereinbart wird, ist im Falle des Widerrufs nicht zu entrichten. Durch die niedrigeren Zinsen können vier- bis fünfstellige Summen eingespart werden.

Worauf kommt es an? Die Widerrufsbelehrung vorzuprüfen: Das sind die big Points:

A. Abweichung von gesetzlichem Muster als unabdingbare Voraussetzung für Fehlerzurechnung

Unabdingbare Voraussetzung für eine Zurechnung von Fehlern der Widerrufsbelehrungen an das Kreditinstitut ist, dass dieses in seinen Widerrufsbelehrungen von der jeweils gültigen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Sollte das nicht der Fall sein, genießt das Kreditinstitut einen sogenannten „Vertrauensschutz“ in die Fehlerfreiheit der vom Gesetzgeber erstellten Musterbelehrung. Die Abweichungen dürfen dabei nicht völlig unbeachtlich sein. In der Regel wird eine gewisse inhaltliche Abweichung gefordert. Oftmals liegen Abweichungen durch Ergänzungen von Wortgruppen oder das Kreditinstitut hat Überschriften entfernt oder ergänzt.

B. Fehlerhafte Information über Widerrufsfristen einer der häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken

Einer der häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Banken und anderen Kreditinstitute ist, dass nicht ordnungsgemäß und einwandfrei über die Widerrufsfrist informiert wird. So enthalten viele dieser Widerrufsbelehrungen Formulierungen wie „die Frist beginnt frühestens“ oder „die Frist beginnt einen Tag nachdem ... jedoch nicht bevor“. Der Verbraucher kann in diesen Fällen nicht genau bestimmen, wann die Frist tatsächlich beginnt, weil er nicht alle Umstände kennt, von denen der Fristbeginn tatsächlich abhängen soll. Insoweit wird er daher nur unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert.

C Neben Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn auch oftmals Mängel in der äußeren Form der Widerrufsbelehrungen

Neben diesen Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn bestehen auch oftmals Mängel im Hinblick auf die äußere Form der Widerrufsbelehrungen. So wird die Widerrufsbelehrung ganz oft nicht besonders hervorgehoben (etwa durch einen Rahmen, Fettdruck, andere Schriftgröße o.ä.), regelmäßig werden im Muster vorgesehene Zwischenüberschriften nicht verwendet. Die Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung besonders hervorzuheben ist und auf das Widerrufsrecht und seine Folgen explizit hinzuweisen ist, wird in diesen Fällen nicht erfüllt.

Diese Fehler sind z.B. zu finden in Widerrufsbelehrungen folgender Kreditinstitute:

Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden, Belehrung von 2006
Allianz Lebensversicherung, Belehrung von 2007
AXA Lebensversicherung, Belehrung von 2009
Berliner Sparkasse, Belehrung von 2008
BHW Bausparkasse, Belehrung von 2007
Commerzbank Belehrung von 2002
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Belehrung von 2007
Deutsche Kreditbank AG - DKB, Belehrung von 2005
DSL Bank, Belehrung von 2004 bis 2006
ING DiBa, Belehrung von 2004 und folgende

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

steff

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