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Hilfe für CHF-Kredite

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 499 Wörter · 437 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Der BSZ e.V. warnt Franken-Kreditnehmer vor unüberlegten Handlungen und bietet Lösungskompetenz in Zusammenarbeit mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Durch die aktuelle Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken müssen Franken-Kreditnehmer mit hohen Währungsverlusten rechnen. Für die Franken-Kreditnehmer in Deutschland und Österreich bedeutet das nun, dass ihre Franken-Kredite auf einen Schlag massiv teurer wurden, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die weitere finanzielle Situation der Betroffenen hat.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte und der mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierer, , beschäftigen sich schon seit Jahren mit den Risiken von Fremdwährungskrediten und kennen mögliche Folgen. Nachbesicherungen durch Kreditgeber sind in solchen Fällen keine Seltenheit. "Kommen Betroffene den Forderungen der Kreditgeber nicht nach, werden in der Regel Umschuldungen in andere Währungen wie den Euro vorgenommen. Doch damit geraten Betroffene in einen Teufelskreis und zahlen im Endeffekt immer den Kursverlust".

Speziell Bankkunden, die sogenannte Stop-Loss Vereinbarungen abgeschlossen haben, meist aufgrund einer Falschberatung der Bank, haben kürzlich immense Schäden hinnehmen müssen. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen wird daher ausdrücklich abgeraten. Der BSZ e.V. arbeitet mit fachkompetenten Anwälten zusammen, welche für Betroffene hilfreich einschreiten können.

Chance auf Rechtsanspruch

"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."

Die Kreditnehmer wurden in der Regel zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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