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Hess AG: Anleger machen Schadensersatzansprüche geltend!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 301 Wörter · 460 Aufrufe

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten Güteanträge vor! Anleger fordern Schadensersatz!

Der am 25.10.2012 erfolgte Börsengang der Hess AG entwickelte sich zum Desaster: Wurden für das Geschäftsjahr 2011 von der Hess AG Umsätze von 68,1 Mio. € sowie für die ersten drei Quartale des Jahres 2012 Umsatzzuwächse von 33,7 % berichtet, so teilte die Hess AG in einer Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21.01.2013, dass die Gesellschaft zumindestens seit dem Jahr 2011 fingierte Umsätze ausgewiesen habe, woraufhin der Aktienkurs um über 60 % einbrach. Die beiden Vorstandsmitglieder wurden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen und fristlos gekündigt.

Am 13.02.203 musste die Hess AG schließlich Insolvenzantrag stellen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind der Ansicht, dass der Wertpapierprospekt der Hess AG fehlerhaft ist und den Anlegern somit Schadensersatzansprüche zustehen, weil wesentliche für die Beurteilung der Wertpapiere Faktoren falsch dargestellt wurden.

Außerdem dürften den Anlegern der Hesse AG auch deliktische Ansprüche aus unerlaubter Handlung und möglicherweise Kapitalanlagebetrug gegen die Verantwortlichen zustehen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sehen daher sowohl Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Hesse AG, aber auch gegen die Konsotialbanken, die die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts übernommen haben.

Insgesamt werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte somit gegen 5-6 Verantwortliche vorgehen.

Betroffene Anleger der Hess AG können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hess AG anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 16.06.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
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