HCI Schiffsfonds Insolvenz der Schiffsgesellschaft MS "Alexander Sibum" unvermeidbar
Die HCI Capital hat den Gesellschaftern der MS "Alexander Sibum" mitgeteilt, dass die HSH Bank Mitte November 2013 die Sanierungsverhandlungen für gescheitert erklärt hat.
Die HCI Capital hat zum Schiffsfonds MS "Alexander Sibum" in einem Anlegerschreiben mitgeteilt, dass die Insolvenz unvermeidbar ist. Die HCI Capital hat den Gesellschaftern der MS "Alexander Sibum" mitgeteilt, dass die HSH Bank Mitte November 2013 die Sanierungsverhandlungen für gescheitert erklärt hat. Die Schiffskredite wurden am 29.11.2013 fällig gestellt. Die Forderungen betragen 11.163.416 Euro. Die Schiffsgesellschaft MS "Alexander Sibum" ist nicht in der Lage, die Forderungen zu begleichen.
Für die Gesellschafter besteht im Rahmen der Insolvenz das erhebliche Risiko, dass Rückzahlungen der erhaltenen Liquiditätsausschüttungen inklusive eines ggf. erhaltenen Früheinzahlerbonus gemäß § 172 Abs. 4 HGB zurückzuzahlen sind, wenn der Insolvenzverwalter die Anleger auffordert, dies zu tun.
Es bestehen jedoch gerade bei diesem Schiff sehr gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Im Auftrag von Mandanten haben schon einige Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht den Prospekt geprüft. In dem Prospekt sind zahlreiche Fehler und einige Versäumnisse dargestellt.
Der Schiffsfonds hat mit einer hohen Kreditaufnahme gearbeitet. Die Quote liegt bei rund 70 % des Kapitals. Je höher die Kreditaufnahme ist, um so höher sind die Verlustrisiken für die Anleger. Unsichere Einnahmen haben der Erfolg der Anlage gefährdet. Hohe Risiken durch Kredite in Yen haben die Anlage durch das Fremdwährungsrisiko gefährdet. Anleger sollen sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So lassen sich die Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abschätzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS "Alexander Sibum" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. Dezember 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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