HCI MS Vogerunner: Schadensersatzansprüche der Anleger
Das Damoklesschwert von hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust schwebt über den Anlegern des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner. Schon vor gut zehn Monaten wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67c IN 47/16). Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens lässt immer noch auf sich warten.
Im Jahr 2008 bot das Emissionshaus HCI Capital den Schiffsfonds MS Vogerunner zur Beteiligung an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die erhofften Renditen für die Anleger stellten sich allerdings nicht ein. Im Gegenteil: Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger mit hohen Verlusten rechnen. „Um diese Verluste abzuwehren, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gerade bei Schiffsfonds bestehen häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung durchsetzen zu können“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Doch in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten viele Schiffsfonds aufgrund sinkender Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz endeten. Über die bestehenden Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aber auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen bspw. die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Obwohl Schiffsfonds spekulative Geldanlagen sind, wurden sie oftmals sogar als Baustein zur Altersvorsorge angeboten. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche der Anleger nach sich ziehen.“
Ebenso hätten die Anleger auch über hohe Provisionen, die für die Vermittlung der Fondsanteile geflossen sind, aufgeklärt werden müssen
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=f3c7a71c28c7aac6ef0935214ccc2bdc
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cp
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
https://dieburgcity.wordpress.com/unterstuetzerliste
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Newsletter?PHPSESSID=f3c7a71c28c7aac6ef0935214ccc2bdc
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.