Hartz-IV: gravierendes Imageproblem für die politischen Parteien
Das System Hartz-IV wird von den betroffenen Menschen als ein Instrument der sozialen Kontrolle, Fremdbestimmung und Sprungbrett ins gesellschaftliche Abseits und in die Armut empfunden. Das Versprechen von fördern und fordern findet sich wieder in 1-Euro Jobs, prekären Arbeitsverhältnissen, prekärer Wohnungspolitik, wachsender Armut und einer unangemessenen Sanktionspolitik.
Nun wundert sich die SPD, dass sie bei einer von ihr selbst in Auftrag gegebenen Studie ein gravierendes Imageproblem bescheinigt bekommt. Diese Analyse mit dem Titel "Die arbeitende Mitte in Ost- und Westdeutschland" nennt als Gründe die Hartz-IV-Reformen, zu wenig erkennbares "wertegeleitetes Handeln" und "gefühltes Desinteresse an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Mitte".
Die Herrschaften können sich wahrscheinlich nicht vorstellen, wie es sich anfühlt wenn die Familie Tag für Tag mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Wenn man seinen Kindern kein Taschengeld geben kann. Auch das Geld für einen Kinobesuch verweigert werden muss, oder wenn sogar das Geld für das Pausenbrot nicht da ist. Der Exportweltmeister und Wirtschaftsmotor Europas, wie die Politik Deutschland sieht, ist aber auch das Land mit den meisten armen Menschen auf dem Kontinent.
Die "Hartz-IV"-Gesetzgebungen hat zu der bedenklichen Armutsentwicklung in Deutschland ganz erheblich beigetragen. Wenn Menschen die Hartz-IV beziehen, bei Kürzungen vom Jobcenter zum Beispiel an die Tafel verwiesen werden, so zeigt das doch eindeutig, dass sich der Staat von seiner sozialen Verantwortlichkeit bereits verabschiedet hat. Es ist zynisch die Entsorgung von Lebensmitteln als Lösung für das Problem für Menschen die der Staat mit viel zu wenig Geld versorgt anzubieten. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf einwandfreie Nahrung.
Der BSZ e.V. macht leider die Erfahrung, dass gerade die benachteiligten Menschen ihre Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und die soziale Ungerechtigkeit ohne nennenswerte Gegenwehr hinnehmen. An dieser Stelle sei noch einmal an das Hartz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 erinnert: darin stellte das Gericht fest, dass der Staat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet sei, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben auch denen zur Verfügung stehen, die über keine Einkünfte verfügen.
Da Deutschland zweifellos in der Lage ist, Armut und Unterversorgung weitestgehend abzubauen, muss dies auch tatsächlich nachdrücklich eingefordert werden. Hartz-IV ist ein massiver Eingriff in die sozialen Rechte der betroffenen Bürger. Darüber hinaus sind die Betroffenen mit falschen Bescheiden und ungerechten Sanktionen konfrontiert.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hilft den Betroffenen dabei, dass sie ihre Rechte effektiv wahrnehmen und ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen, Behörden, Privatfirmen oder Organisationen erfolgt ist. Der BSZ® e.V. versteht sich als eine überparteiliche Nichtregierungsorganisation (NRO) und ist unabhängig von staatlichen Zuschüssen. Der BSZ® e.V. nimmt mit seiner Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel "Social Protect Control", die über eine Dauer von 15 Jahren läuft, Beschwerden, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Wünsche von Leistungsbeziehern entgegen, analysiert diese und lässt sie juristisch bearbeiten.
Nehmen Sie jetzt kostenlos an der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" teil: Es gibt kostenlosen Rechtsbeistand für alle Lebensbereiche insbesondere auch für Hilfeempfänger, die zu Opfern von Fehlern der ARGE geworden sind. Durch Ihre Teilnahme an der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" wirken Sie bei Ermittlung von Ursachen und Wirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit mit. Die Teilnahme ist kostenlos.
Leider haben immer noch zu viele Hartz-IV-Empfänger Angst, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Deshalb bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. betroffenen Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.
Betroffene können einfach den aktuellen Hartz-IV-Bescheid zur kostenfreien Prüfung an den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Lagerstraße 49, 64807 Dieburg senden. Der BSZ e.V. veranlasst dann die kostenlose Prüfung des Bescheids.
Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de und www.hartz4-hotline.de/blog
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15.
Wichtig: Es entstehen lediglich die üblichen Telefonkosten.
Die Hartz-IV-Bezieher gehen durch die Prüfung keine Verpflichtung ein. Es entsteht auch kein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt!
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.