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Harren & Partner MS Panagia: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 631 Wörter · 349 Aufrufe

Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia am 7. Oktober 2015 eröffnet (Az.: 509 IN 23/15). Die Anleger des 2005 aufgelegten Schiffsfonds müssen mit finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust der Einlage rechnen.

Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem von Harren & Partner aufgelegten Schiffsfonds MS Panagia wenig erfreulich. Die prospektierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Wie auch bei anderen Schiffsfonds machten sich die Finanzkrise und sinkende Charterraten bemerkbar. Nun müssen die Anleger nicht nur den Totalverlust ihrer Einlage befürchten, sondern möglicherweise werden vom Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

„Anleger haben aber auch die Möglichkeit, sich zu wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds informiert werden müssen. Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Hinzu kommen die meist langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Anlageform empfohlen. „Die Realität sah aber bei vielen Schiffsfonds ganz anders aus. In Folge der Finanzkrise 2008 sind etliche Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und haben teilweise Insolvenz angemeldet. Die Zeche hatten dabei oft genug die Anleger zu zahlen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen nicht über die Risiken aufgeklärt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat.

Da der Schiffsfonds MS Panagia von Harren & Partner im Jahr 2005 aufgelegt wurde, droht allerdings die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Anleger sollten daher umgehend handeln.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d526a4da7d9fb6555268684786886a3 1

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

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