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Harren & Partner MS Palessa: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 514 Wörter · 471 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Über die Gesellschaft des Schiffsfonds Harren & Partner MS Palessa ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (12 IN 156/14). Das berichtet das fondstelegramm.

Die betroffenen Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da allerdings schon Verjährung eingetreten ist oder drohen könnte, sollten sie umgehend handeln.

„Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für Schadensersatzansprüche sein“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.

Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Der Aufbau von Überkapazitäten und sinkende Charterraten führten dazu, dass etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten oder Insolvenz anmelden mussten. Da die Anleger mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben haben, müssen sie das Risiko mittragen, so dass ihre Beteiligung im Totalverlust des investierten Geldes enden kann. Cäsar-Preller: „Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken hinzuweisen. Trotz des Risikos des Totalverlusts wurden sie auch an sicherheitsbewusste Anleger, die etwas für die Altersvorsorge auf die hohe Kante legen wollten, vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank nach Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Für die Anleger können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank sein, so dass es bei Kenntnis der Rückvergütungen möglicherweise erst gar nicht zum Kauf der Fondsanteile gekommen wäre. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Harren & Partner MS Palessa. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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