Hanseatisches Fußball Kontor GmbH: Möglichkeiten der Anleger
Fußball ist ein Millionengeschäft – allerdings nur für einige wenige. Für Anleger, die ihr Geld bei der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH investiert haben, um an Transfererlösen zu partizipieren, ist es ein Verlustgeschäft.
Spätestens seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft im vergangenen Sommer ist klar, dass die Anleger im Abseits stehen und ein guter Teil ihrer investierten Gelder verloren sein dürfte.
Fußball-Stars fallen nicht vom Himmel und nur wenige schaffen es überhaupt ins Profi-Geschäft. Dementsprechend lassen sich auch nicht mit jedem Talent hohe Transfergewinne erzielen. Doch die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH lockte mit hohen Renditen und die Anleger hofften über ihre Beteiligung an Fonds, Nachrangdarlehen oder Genussrechten ein kleines Stück vom Transfer-Kuchen abzubekommen. Geblieben sind nur ein paar Krümel, die über die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren an die Gläubiger ausgezahlt werden. Um die Verluste auszugleichen, reicht das in der Regel nicht aus. Besonders für Anleger, die ihr Geld über Nachrangdarlehen oder Genussrechte investiert haben, könnte es düster aussehen, da ihre Forderungen vermutlich nachrangig behandelt werden und sie dann leer ausgehen könnten.
„Die Insolvenzquote ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit, einen Teil des investierten Geldes wiederzusehen. Anleger können dies auch noch über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen versuchen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Forderungen können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung, in deren Rahmen sie auch umfassend und verständlich über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Erfahrungsgemäß wurden Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“ Zudem hätten die Anlagevermittler auch prüfen müssen, ob den Geldanlage-Produkten der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH überhaupt ein plausibles Geschäftsmodell zu Grunde lag.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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