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Hanseatisches Fußball Kontor GmbH: Gläubiger stellen Insolvenzantrag

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 852 Wörter · 520 Aufrufe

Während in Frankreich die Fußball-Europameisterschaft gespielt wird, wurde über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH (HFK) am Amtsgericht Schwerin das vorläufige Insolvenzverfahren am 17. Juni eröffnet (Az.: 580 IN 325/16). Den Insolvenzantrag haben vier Gläubiger der Gesellschaft gestellt.

Fußball ist ein boomendes Geschäft. Das zeigt sich bei den Einschaltquoten der Fußball-EM, bei den hohen Geldern, die die Sender für die TV-Rechte bezahlen, bei den Gehältern der Profi-Fußballer und natürlich auch bei den Transferzahlungen. Von diesem Boom wollte offenbar auch das Hanseatische Fußball Kontor profitieren und bot den Fußball quasi als Kapitalanlageprodukt an. Über geschlossene Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder eine Anleihe sollten Anleger von dem Millionengeschäft Fußball partizipieren. Ursprünglich sollten Beteiligungen an Transferrechten zumeist noch unbekannter Spieler erworben werden, später auch Beteiligungen an Vereinen. Der Erfolg blieb allerdings aus. Nun zeigten vier Gläubiger der Gesellschaft die Rote Karte und stellten Insolvenzantrag. Offenbar konnte das HFK die Auszahlungen an die Anleger nicht mehr leisten.

Über Nachrangdarlehen soll die HFK rund 24 Millionen Euro bei rund 2500 Anlegern eingesammelt und Renditen von knapp 8 Prozent in Aussicht gestellt haben. Jetzt müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Besonders bitter: „Nachrangdarlehen und Genussrechte werden in einem Insolvenzverfahren nachrangig, d.h. nach den Forderungen aller anderen Gläubiger behandelt. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, drohen die Anleger leer auszugehen“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, bieten sich den Anlegern aber noch weitere Möglichkeiten. So kann unter der Voraussetzung, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, der Widerruf der Nachrangdarlehen möglich sein. Darüber hinaus können ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und Vermittler geprüft werden, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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