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Hansa Treuhand HT Flottenfonds V: MS HS Berlioz insolvent

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 832 Wörter · 412 Aufrufe

Drei Schiffe bildeten den von Hansa Treuhand 2007 aufgelegten HT-Flottenfonds V. Zwei von ihnen sind insolvent, eines wurde bereits verkauft. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 9. November 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Berlioz eröffnet (Az.: 47 IN 86/16). Damit ist kein Schiff des Flottenfonds V mehr unter Fahrt. Denn der Tanker MT HS Elektra wurde bereits 2013 verkauft und die MS HS Scott ist schon seit 2014 insolvent. "Für die Anleger hat sich die Beteiligung an dem Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V ohnehin nicht wie erhofft entwickelt. Nachdem nun alle drei Fondsschiffe verkauft bzw. insolvent sind, drohen ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen vielfach als sichere und rentable Kapitalanlagen dargestellt. "Dass dies nur die halbe Wahrheit war, zeigte sich aber mit Ausbruch der Finanzkrise 2008. In der Folge gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, am Ende stand oft genug die Insolvenz. Die Beteiligungen der Anleger waren weder sicher noch rentabel. Allerdings müssen sie auch nicht zwangsläufig aus dem Schaden sitzenbleiben. Denn durch eine fehlerhafte Anlageberatung können auch Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein", erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört u.a. auch, die Risiken der Geldanlage umfassend und verständlich aufzuzeigen. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im unternehmerischen Risiko. Das kann im Totalverlust der Einlage enden. Über dieses und weitere Risiken wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen aber oftmals im Unklaren gelassen. Das kann nun zu Schadensersatzansprüchen führen.

Diese können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweisen hohen Provisionen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden, damit der Anleger überhaupt die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Treuhand HT Flottenfonds V anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Treuhand HT Flottenfonds V kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=89e44d0c47b1a86bc9f280183faf692a

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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