Hannoversche Lebensversicherung AG mit Annuitätendarlehen widerrufen!
Hannoversche Lebensversicherung AG mit Annuitätendarlehen / Familien-Hypothek. Die Widerrufsbelehrung der Hannoverschen Leben ist nicht deutlich hervorgehoben im Text des Darlehensvertrags. Es gibt dann noch weitere Fehler:
Die Hannoversche Lebensversicherung AG hat nach Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens in der Zeit bis 2010 folgenden Passus in Ihrer Widerrufsbelehrung verwendet:
„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Diese Formulierung gibt die Gesetzeslage nicht korrekt wieder und lässt den Darlehensnehmer im Unklaren über den genauen Zeitpunkt des Fristbeginns.
Der Darlehensnehmer kann zwar erkennen, dass der Fristbeginn von weiteren Voraussetzungen abhängt, allerdings nicht von welchen.
Der Fall wurde bereits durch den Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urt. v. 1. 12. 2010 - VIII ZR 82/10).
Bei Verträgen die ausschließlich im Wege der Fernkommunikation abgeschlossen wurden, fehlte in der Widerrufsbelehrung darüber hinaus folgender Hinweis:
„Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von xx,xx Euro zu zahlen.“
Diese Fehler führen nach Ansicht der Kanzlei Steffens dazu, dass die betreffenden Darlehensverträge noch widerrufen werden können.
Der Finanztipp hat von 5 Kreditverträgen 4 als beanstandet deklariert, somit liegt die Quote bei 80 %.
Die Anwälte haben in diesen Fällen bereits erfolgreich den Widerruf gegenüber der Hannoversche Lebensversicherung AG durchgesetzt.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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