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Güteantrag bei der ÖRA und Verjährung des Anspruchs aus Kapitalanlagen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 313 Wörter · 365 Aufrufe
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Ein Güteantrag führt zur verjährungshemmenden Wirkung des § 204 Abs. BGB, wenn zum einen die in der einschlägigen Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Formalien gewahrt sind und zum anderen der geltend gemachte Anspruch bereits im Güteantrag hinreichend individualisiert ist.

Kammergericht, Urteil vom 08.01.2015 - Aktenzeichen 8 U 141/13

1. Ein Güteantrag führt zur verjährungshemmenden Wirkung des § 204 Abs. BGB , wenn zum einen die in der einschlägigen Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Formalien gewahrt sind und zum anderen der geltend gemachte Anspruch bereits im Güteantrag hinreichend individualisiert ist (im Anschluss an OLG Frankfurt Urteil vom 09.07.2014 und OLG München Urteil vom 12.11.2007)

2. Bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds bedarf es zur hinreichenden Bezeichnung des Anspruchs zumindest der Angabe des Datum der Beteiligung(en) und/oder der Größenordnung der Beteiligungssumme, wenn der Kläger nicht nur eine, sondern noch zwei weitere Beteiligungen an demselben Fonds gezeichnet hat. (amtlicher Leitsatz)

Beim Güteantrag bei der ÖRA oder anderen Gütestellen sind die Formalien einzuhalten um die Verjährung des Anspruchs aus Kapitalanlagenzu erreichen. Es gibt einzelen Rettungsanker - lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Bei Fehlern im >Verfahren haftet auch der beteiligte Rechtsanwalt auf Schadenersatz.

Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anwaltshaftung/Verjährung" gegründet.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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