Grillpartys auf dem Nebenbalkon
Oft fangen Nachbarn wegen einer Grillparty auf dem Nebenbalkon Streit an. Da die entsprechenden Regelungen örtlich oft unterschiedlich sind, lässt es sich gut streiten.
Nachbarn dürfen nicht belästigt werden, wenn man auf dem Balkon grillt. Jedoch gibt es hierzu keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen.
Beispiele:
Rauch:
Es darf kein Rauch in die Nachbarwohnung ziehen. Denn dies kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Lärm:
Die Veranstalter sollten sich die örtliche Lärmschutzverordnung durchlesen. Denn darin kann geregelt sein, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beachtet werden muss.
Häufigkeit:
Ein großes Streitthema ist, wie oft auf dem Balkon gegrillt werden darf. Hierfür gibt es nämlich keine feste gesetzliche Regelung.
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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