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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Green Planet AG: Geld der Anleger muss nicht verloren sein.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 537 Wörter · 703 Aufrufe
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt gegen die Green Planet AG wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller äußert sich zu den Möglichkeiten der Anleger.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt gegen die Green Planet AG wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Anleger, die über Green Planet in Teakholzplantagen in Costa Rica investiert haben, fürchten um ihr Geld. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, äußert sich im Interview mit verbraucherschutz.tv zur aktuellen Situation und den Möglichkeiten der Anleger.

Herr Cäsar-Preller, es besteht der Verdacht, dass die Anlegergelder gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil in den Teakholzplantagen angekommen sind. Müssen die Anleger das Geld abschreiben?

Cäsar-Preller: Es müssen natürlich die Ermittlungen abgewartet werden. Wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt, muss das Geld der Anleger trotzdem noch nicht verloren sein. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um zumindest an einen Teil des Geldes wieder heranzukommen.

Welche Möglichkeiten wären das?

Cäsar-Preller: Vorausgesetzt, dass der Betrugsverdacht sich bestätigt, kommen beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Betrugs oder auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Um auf Vermögenswerte zugreifen zu können, kann auch ein dinglicher Arrest gegen die Verantwortlichen erwirkt werden. Allerdings sollte dazu umgehend gehandelt werden.

Mit Green Planet gerät nicht zum ersten Mal eine ,,grüne Kapitalanlage" in die Negativ-Schlagzeilen. Lässt sich ein neuer Trend beobachten?

Cäsar-Preller: Es lässt sich sicher nicht jede Kapitalanlage in nachhaltige Investments über einen Kamm scheren. Aber es zu beobachten, dass eine neue Anlegergruppe ins Visier genommen wird: Menschen mit einem großen Umweltbewusstsein. Mit ihrem ökologischen Gewissen wird offenbar bewusst gespielt. Ganz nach dem Prinzip, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und als schönen Nebeneffekt auch noch Geld damit zu verdienen. So werden sicher viele Anleger bewusst gelockt - und am Ende doppelt enttäuscht.

Green Planet lockte nicht nur mit einer nachhaltigen Investition, sondern auch mit Renditen von bis zu 13 Prozent. War das überhaupt realistisch?

Cäsar-Preller: So hohe Renditen oder auch hohe Zinssätze sind meiner Meinung nach immer ein Warnsignal und bedeuten entweder auch hohes Risiko oder die bewusste Täuschung der Anleger.

Was können die Anleger von Green Planet jetzt tun?

Cäsar-Preller: Sie sollten nicht das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, sondern sich umgehend juristischen Rat einholen, damit die nötigen Schritte, beispielsweise für Schadensersatzforderungen, eingeleitet werden können.

Der BSZ hat daher die Interessengemeinschaft ,,Green Planet/Tropenhölzer" gegründet. Für betroffene Anleger bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Green Planet/Tropenhölzer" beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 04.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
cp

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