Goldsparpläne – bei wenig Zinsen ein Ausweg? Was ist zu beachten und wie sicher ist der Goldsparplan?
Aufgrund der fehlenden Regulierung durch Aufsichtsbehörden von physischen Goldanlageprodukten kann Jedermann einen Goldsparplan auflegen und an Kunden vertreiben. Ein Goldsparplan ermöglicht das regelmäßige Ansparen von physischem Gold.
Ein Anleger kann mit Hilfe eines Goldsparplans regelmäßig einen bestimmten Betrag - meistens 50 oder 100 Euro - in Gold investieren. Das physische Gold wird bei den verschiedenen Programmen typischerweise sicher an zentraler Stelle verwahrt. Es handelt sich dabei meist um sogenanntes Tresorgold.
Die meisten Sparpläne basieren auf monatlichen Sparraten, Anleger leisten die Zahlungen per Sepa- Lastschrift oder Überweisung.
Die in Deutschland üblichen Goldsparpläne erlauben einen späteren Verkauf des angesparten Goldes oder die Aushändigung des physischen Goldes.
Eine Goldanlage wird von vielen Anlegern als Schutz gegen Krisen, Absicherung vor Inflation oder auch Deflation und damit als Instrument zum Werterhalt von Kapital angesehen. Gold ist eine eigene Anlageklasse mit einer geringen Korrelation zu anderen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen und eignet sich damit gut zur Diversifizierung des Vermögens.
Es werden auch Kindergoldsparpläne angeboten, bei denen die Eltern oder Verwandte für die Ausbildung der Kinder in Goldsparpläne einzahlen.
Für eine Anlage in Goldsparplänen werden folgende Argumente angeführt: Gold- sparpläne zwingen Anleger dazu, regelmäßig einen festen Betrag zu sparen. Im Unterschied zu einer Einmalanlage verringert man durch Sparpläne das Risiko, einen großen Betrag zum falschen Zeitpunkt zu investieren
Das japanische Unternehmen Tanaka Kikinzoku Kogyo führte 1980 den ersten Goldsparplan (im Englischen ‘Gold Accumulation Plan’ oder kurz ‘GAP’) in Japan ein. Tanaka ist Japans führendes Edelmetallunternehmen.
Seit einigen Jahren werden in Deutschland Goldsparpläne angeboten. Viele Unternehmen vertreiben Goldsparpläne direkt an Kunden und arbeiten mit Vermittlern zusammen.
Aufgrund der fehlenden Regulierung durch Aufsichtsbehörden von physischen Goldanlageprodukten kann praktisch Jedermann einen Goldsparplan auflegen und an Kunden vertreiben. Dieser Umstand führt dazu, dass ständig neue Anbieter von Goldsparplänen auf den Markt drängen. Anbieter von Goldsparplänen unterliegen nicht der Finanzaufsicht, es wird keine Bank- oder sonstige Lizenz benötigt.
Selbst Vermittler von physischen Goldsparplänen unterliegen keiner Erlaubnispflicht oder Aufsicht, beispielsweise ist die seit 2008 gültige EU-Vermittlerrichtlinie nicht auf sie anwendbar. Diese mangelnde Überwachung durch die BaFin macht es besonders wichtig für die Goldsparanleger, dass die Seriösität des Anbieters und des Vertriebes geprüft wird.
Goldsparkunden sollten ihren Goldsparplan und die Vertragsbedingungen durch einen Fachanwalt für Bank- udn Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, wenn sie Bedenken wegen der Sicherheit des Anbeiters oder des Vertriebes haben.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Gold“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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