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Gewa Tower: Insolvenzverfahren eröffnet

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 824 Wörter · 370 Aufrufe

Die Zukunft des Gewa-Towers liegt nun auch in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Denn das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16).

Stolze 107 Meter ragt der Gewa-Tower in Fellbach bei Stuttgart in die Höhe. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch inzwischen haben sich die Aussichten längst verfinstert. Baustopp, Insolvenzantrag und rund ein Drittel der Wohnungen noch nicht verkauft. Die Zukunft ist ungewiss. Das bereitet auch den Anleihe-Anlegern Sorgen. Denn zur Finanzierung hatte die Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro emittiert. 6,5 Prozent Zinsen sollte die Anleihe den Anlegern jährlich bringen und 2018 das investierte Geld zurückfließen. Ein zusätzliches Verkaufsargument war sicher auch die Besicherung der Anleihe durch die Bestellung erstrangiger Grundschulden. Ob sich die Konditionen angesichts der aktuellen Entwicklung noch halten lassen, ist ungewiss.

Das Bauprojekt soll zwar beendet werden. Momentan sind aber noch einige Fragen offen. Die restlichen Wohnungen müssen verkauft werden, möglicherweise steigt ein Investor ein. „Das kann alles Auswirkungen auf die Anleger haben. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist es sicher schwieriger geworden, die Wohnungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Auch ein Investor könnte Forderungen mit seinem Engagement verknüpfen. Das könnte auch Folgen für die Anleihe, sprich für die Anleger haben. Finanzielle Verluste sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auszuschließen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Um sich vor Verlusten zu schützen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So könnten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein. Rechtsanwalt Kanz: „Jetzt kann alles auf den Prüfstand kommen. Forderungen können sich sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten. Die Anleger hatten einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört u.a. auch eine vollständige Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEWA-Tower anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GEWA-Tower kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=045765261242888bdb0a7aa746c5da74

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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