GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN DER POC FONDS IM MÄRZ 2016
Für den 08.03., den 09.03. sowie den 10.03.2016 hat die POC-Fondsverwaltung für sechs der POC (Proven Oil Canada)-Fonds ordentliche Gesellschafterversammlungen anberaumt. Laut telefonischer Nachfrage bei der Zentrale in Berlin werden diese nun auch sicher stattfinden und die Einladungen Ende der 6. KW verschickt.
Lange haben die Anleger auf die Versammlungen gewartet, nachdem diese nun bereits zwei Mal verschoben wurden. Denn in diesen Versammlungen werden wohl endlich die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 festgestellt werden. Mit Spannung warten die Gesellschafter seit langem darauf die längst überfälligen Informationen zu Ihren Beteiligungen zu erhalten und hoffen, dass Zahlen nun etwas Licht ins Dunkle bringen. Denn die Fondsgeschäftsführung der POC-Fonds hat die Anleger nun lange genug hingehalten.
Überdies müssen die im Jahr 2013 geleisteten Ausschüttungen durch die Gesellschafterversammlungen genehmigt werden, wie das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Da es sich um diejenigen Ausschüttungen handelt, die die Fondsgesellschaften zurückfordern, ist es besonders wichtig, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung steht. Ebenfalls im Interesse der Anleger ist die Wahl einer neuen Geschäftsführung, sowie die Einsetzung eines Beirats in allen POC-Fonds, der die Tätigkeit einer neuen Geschäftsführung beaufsichtigen wird.
Sofern Sie nicht selbst nach Berlin anreisen können, raten wir Ihnen sich in jedem Fall vor Ort vertreten zu lassen, damit die für das wirtschaftliche Fortkommen Ihres Fonds notwendigen Fragestellungen beschlossen werden können. Für die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann und die Interessengemeinschaft POC wird ein Bevollmächtigter bei den im März stattfindenden Versammlungen teilnehmen. Die Anwälte werden die notwenigen Anträge stellen und die Interessen der Gesellschafter vor Ort wahrnehmen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
brülhohl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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