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GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN 2, 3, 5 UND 7

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 531 Wörter · 1.009 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Wie bereits berichtet, wurde im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung für die Elbfonds Direkt Invest Polen 2 bis 7 beschlossen, dass ein frühzeitiger Verkauf der Objekte aus den Fonds Elbfonds Direkt Invest Polen 5 und 7 vorerst nicht stattfinden wird.

Offensichtlich hatte es nach dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung bereits Veränderungen im Rahmen der Geschäftsführung gegeben. Ziel ist aktuell, die noch vorhandenen Fondsimmobilien besser zu vermarkten und die Erträge aus diesen Immobilien zu verbessern.

Die Lage vor der außerordentlichen Gesellschafterversammlung war bereits mehr als angespannt, sodass nun von zahlreichen Gesellschaftern mit Spannung erwartet wird, welche Aspekte genau im Rahmen der am 22.09.2015 beziehungsweise 29.09.2015 stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlungen geklärt und besprochen werden. Am 22.09.2015 finden die Gesellschafterversammlungen der Elbfonds Direkt Invest Polen 3 und 2 statt. Am 29.09.2015 finden die Versammlungen für die Elbfonds Direkt Invest Polen 5 und 7 statt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner Rechtsanwälte hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Fragen offen geblieben sind. So wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kurzübersichten/Flyer als auch im Rahmen des Emissionsprospekts mit einem "Verkauf-vor-Ankauf-Prinzip" geworben wurde. Hierin sahen zahlreiche Anleger eine erhebliche Sicherheit. Auch blieb die Frage bisher ungeklärt, wie der Umstand zu bewerten ist, dass die Vertriebsgesellschaften und auch Fondsverantwortlichen damit geworben haben, dass die Projekte mit der Firma ALDI als Käufer umgesetzt werden würden. Nach wie vor ungeklärt sind auch die zahlreichen Darlehensvergaben zwischen Projektgesellschaften. Hier bleibt die Frage offen, ob tatsächlich Anlagegelder von den Projektgesellschaften als Darlehen vergeben wurden. Dies dürfte nicht dem Gesellschaftszweck und der Motivation der Anleger entsprochen haben.

Anleger der Elbfonds Direkt Invest Polen 2 bis 7 sollten ihre Interessen daher gemeinsam im Rahmen der anberaumten Gesellschafterversammlungen gegenüber den Fondsverantwortlichen geltend machen und auf eine Aufklärung der noch offenen Fragen bestehen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Elbfonds Direkt Invest Polen beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

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