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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Geschlossene Fonds: Anleger erleiden Milliardenverluste

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 649 Wörter · 475 Aufrufe

Die Anleger haben bei geschlossenen Fonds viel Geld verbrannt. Laut "Finanztest" (Ausgabe 10/2015) erfüllen nur sechs Prozent der untersuchten Fonds ihre Gewinnprognose. Anleger geschlossener Fonds beteiligen sich direkt an Unternehmen, und können bei einer Pleite alles verlieren.

Schlimme Bilanz

Mit Beteiligungen an Immobilien, Schiffen, Windrädern oder Medienfonds haben Anleger in den vergangenen Jahren Verluste in Milliardenhöhe erlitten. Die Zeitschrift "Finanztest" untersuchte knapp 1140 geschlossene Fonds, die von 1972 bis heute aufgelegt wurden: Im Schnitt erfüllten nur sechs Prozent der Fonds ihre am investierten Anlegergeld gemessene Gewinnprognose, wie die Tester berichteten. Insgesamt verbrannten die Anleger demnach 4,3 Milliarden Euro, statt einen in den Prospekten in Aussicht gestellten Gewinn von insgesamt 15,4 Milliarden Euro einzustreichen.

Anleger geschlossener Fonds beteiligen sich direkt an Unternehmen, und können bei einer Pleite auch alles verlieren. Typisch sind Immobilien oder Windparks, früher waren Schiffe sehr beliebt. Laut der Untersuchung von "Finanztest" bescherten 69 Prozent der Fonds den Anlegern Verluste.

Die Tester nahmen 666 bereits aufgelöste Fonds unter die Lupe, bei denen das Endergebnis also bereits feststeht. Bei den 473 noch laufenden Fonds verglichen sie laut "Finanztest" die bisherigen Ausschüttungen und die Kurse, mit denen die Fondsanteile zuletzt an der Zweitmarktbörse gehandelt wurden. Bis zum Ende der Laufzeit könne sich ihr Ergebnis noch verbessern oder verschlechtern.

Verbesserter Schutz von Kleinanlegern

Im Schnitt erlitten Anleger bei 57 Prozent der Immobilienfonds, bei 62 Prozent der Umweltfonds, bei 81 Prozent der Schiffsbeteiligungen und bei 96 Prozent der Medienfonds einen vollständigen oder zumindest teilweisen Verlust ihres angelegten Kapitals, ergab die Untersuchung von "Finanztest". Ausgewertet wurden demnach Fonds mit einem Eigenkapitalvolumen von rund 37 Milliarden Euro.

Wegen vieler Skandale - zuletzt der Pleite des Windkraftfinanziers Prokon - hat die Bundesregierung den Schutz von Kleinanlegern inzwischen verbessert. Das neue Kapitalanlagegesetzbuch verpflichtet Fonds, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) registrieren zu lassen. Sie kann etwa Werbung für bestimmte Vermögensanlagen oder deren kompletten Vertrieb beschränken sowie ganz verbieten.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschlossene Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
vbut

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