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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Geschädigte Kapitalanleger: Die Streitgenossenschaft als die bessere Sammelklage?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.445 Wörter · 1 Aufrufe

Bei allen deutschen Gerichten vor allem in erster Instanz gehen völlig ungeordnet Tag für Tag die verschiedensten Klagen und Fälle ein. Für die Parteien bedeutet das: es dauert, es kostet, der Ausgang ist ungewiss.

Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass zufällig an ein und dem gleichen Tag vor verschiedenen Gerichten quer durch die Republik immer wieder die gleichen oder sehr ähnliche Fälle zur Verhandlung stehen, ohne dass die Parteien, Richter und sonstige Beteiligten beim Gericht ahnen, dass ziemlich exakt ihr Fall ziemlich gleichzeitig vor ein paar Dutzend anderen Gerichten verhandelt wird.

Die Justiz fabriziert somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Klägern und Beklagten so viele Einzelklagen, wie es Kläger gibt (bzw. Beklagte) Damit werden mit der Sache statt eines Richters viele Richter beschäftigt. Das Resultat: der eine Richter weist ab, der zweite gibt statt, der nächste entscheidet „halbe-halbe“ usw.

Staunend verfolgt eine breite Öffentlichkeit in Deutschland, wie in den USA per Sammelklagen nach deutschem Rechtsverständnis unvorstellbar große Summen erstritten werden. Die Grundidee der „class action“ ist, dass ein Kläger stellvertretend für eine Gruppe betroffener Personen (Geschädigter) ohne vorherige Absprache mit den anderen gegen den Verantwortlichen ein Gerichtsverfahren anstrengt und das Urteil für und gegen alle Betroffenen wirkt, obwohl sich diese am Verfahren nicht beteiligen konnten. Die anderen Betroffenen können nur innerhalb einer bestimmten Frist durch ausdrückliche Erklärung sich dieser Wirkung entziehen („opt out“).

Die Anwälte, die solche Klagen betreiben, arbeiten auf der Basis eines Erfolgshonorars und sind daher oft für Vergleiche („lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“) sehr empfänglich. Oft – so lautet die Kritik – kommen den Anwälten hohe Summen zu, den eigentlich Geschädigten bleibt ein kaum nennenswerter Entschädigungsbetrag. Das Modell wird daher in Deutschland eher abgelehnt.

Nach deutschem Recht gibt es die Sammelklage nicht. Jedoch können gem. § 60 ZPO mehrere Personen als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige oder auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden. Eine Streitgenossenschaft liegt vor, wenn an einem Rechtsstreit mehrere Kläger und/oder mehrere Beklagte beteiligt sind.

Der BSZ® e.V. ist zur Bildung von Klage und Beklagtengemeinschaften nach seiner Satzung verpflichtet.

Die erste Idee der Streitgenossenschaft dient der Prozessökonomie: Es sollen eine Vielzahl von Verfahren nicht bei verschiedenen Gerichten zersplittert abgehandelt werden, sondern ein Gericht (ein Richter / Senat) soll über alle gesammelten Fälle gleichzeitig Recht sprechen. Dabei können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Gerichte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Verfahren vor einen Richter kommen und dass für die gemeinsamen Fragen jedenfalls auch ein Rechtszug zur nächsten Instanz möglich wird.

Die Streitgenossenschaft empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, sowie Immobilienfonds. Denn trotz bestehender Anleger-und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, z.B. durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit der Streitgenossenschaft werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.

Insbesondere auch beim Verbraucherschutz gewinnt die Streitgenossenschaft an Bedeutung Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund fehlerhafter Ware oder falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich. Auch bei der Bewältigung von großen Produkthaftungsfällen ist die Streitgenossenschaft ein gefragtes Instrument, da sie die Möglichkeit bietet, Haftungsfälle, die eine große Zahl von Betroffenen umfassen, zu behandeln.

Betrachtet man den Ausgang der in Amerika angestrengten Sammelklagen, so läßt sich feststellen, daß gut 70 % der class actions nicht durch streitiges Endurteil, sondern mit einem Vergleich erledigt werden.

Mit der Streitgenossenschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung der Klage durch die Streitgenossenschaft die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.

Für den BSZ® e.V. ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der Verbraucher zur Rechtsdurchsetzung gestärkt wird. Das wird mit der Streitgenossenschaft erfüllt. Das Prozeßkostenrisiko ist dementsprechend wesentlich geringer, als wenn jeder selbständig seine eigene Forderung einklagt und eine Vielzahl von Anwälten beschäftigt werden müssen. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei von einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, daß viel mehr Informationen gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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