German Pellets: Gläubigerversammlungen für Anleger im Juli
Vom 5. bis 8. Juli finden die Gläubigerversammlungen für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH statt. Dann wird es voraussichtlich auch mehr Klarheit für die geschädigten Anleger geben, ob sie im Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem Geld wiedersehen werden. Insgesamt geht es um fast 270 Millionen Euro.
Ein Blick wenige Wochen zurück: Am 10. Februar hätte für die Anleger der Anleihe 2011/16 eigentlich eine Gläubigerversammlung stattfinden sollen. Denn die German Pellets GmbH hatte offenbar nicht das Geld, um die Anleihe planmäßig zum 1. April zurückzuzahlen. Daher sollte die Laufzeit der Anleihe verlängert werden. Die Versammlung wurde kurzfristig abgesagt und stattdessen Insolvenzantrag gestellt. Tausende Anleger sind von der Pleite betroffen: die Anleger von insgesamt drei Unternehmensanleihen und die Zeichner der Genussrechte. Insgesamt haben sie fast 270 Millionen Euro investiert. Ob sie auch nur einen Euro davon wiedersehen werden, ist ungewiss.
Drei German Pellets Werke in Deutschland sind bereits verkauft – für die Anleger wird aber wahrscheinlich nichts übrigbleiben. Die konzernnahen Werke in den USA sind ebenfalls pleite und befinden sich im Schutzschirmverfahren. Rund 147 Millionen Euro deutscher Anlegergelder sind offenbar als ungesicherte Darlehen in die USA geflossen und drohen in Luft aufzugehen. Für die Anleger ist die Situation dramatisch. Wie gut bzw. schlecht ihre Aussichten auf eine Quote im Insolvenzverfahren sind, wird die Insolvenzverwalterin voraussichtlich in den Gläubigerversammlungen erläutern. Die Versammlung für die Anleger der Anleihe 2011/16 findet am 5. Juli, für die Anleger der Anleihe 2013/18 am 6. Juli, für die Anleger der Anleihe 2014/19 am 7.Juli und für die Genussscheine am 8. Juli statt. Die Versammlungen beginnen jeweils um 10.30 Uhr in der Sport- und Kongresshalle Schwerin.
„Für die Anleger ist dies ein wichtiger Termin bei dem sie ihre Interessen wahrnehmen oder jemanden damit beauftragen sollten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Auch wenn die Hoffnungen gering sind, sollten auch die Forderungen zur Insolvenztabelle fristgerecht bis zum 1. September angemeldet werden. „Ebenso sollten aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden. Angesichts der immer neuen Hiobsbotschaften für die Anleger erscheint dieser Weg inzwischen erfolgversprechender“, so Rechtsanwältin Gaber. Ansprüche können u.a. aus Prospektfehlern oder einer mangelhaften Anlageberatung entstanden sein.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.