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GERICHTLICHER ERFOLG FÜR V PLUS 2 FONDSANLEGER

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 871 Wörter · 205 Aufrufe

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erwirken für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin.

Mehrere Anleger diverser V Plus Fonds haben die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereits mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt, darunter auch Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG. Die Kanzlei vertritt die Ansicht, dass der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG fehlerhaft ist. Um die Ansprüche zweier Anleger dieses Fonds zu sichern, hat die Kanzlei für diese Anleger einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin erwirkt. Das erstinstanzliche Gericht gab dem Antrag der Anleger im Eilverfahren statt.

Nach den gerichtlichen Ausführungen des entsprechenden Beschlusses enthält der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG nach vorläufiger rechtlicher Wertung mehrere Fehler, die für die Anleger maßgebliches Gewicht haben dürften.

„Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für ihre Mandanten das Arrestverfahren betrieben, um die Durchsetzung des unseres Erachtens bestehenden Schadensersatzanspruchs unserer Mandantschaft zu sichern. Damit soll verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf das Vermögen der Gründungsgesellschafterin zugegriffen werden kann“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz.

„Sehr erfreulich ist, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung geteilt hat, wonach der Verkaufsprospekt fehlerhaft sein dürfte. Dies ist unseres Erachtens für die Anleger von zentraler Bedeutung“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.

Vorgenannte Entscheidung betrifft auch Ansprüche gegen andere Beteiligte, wie beispielsweise Ansprüche gegen Anlageberater. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Anlageberater den Anleger auf erkennbare Fehler im Prospekt hinweisen. Unterbleibt ein derartiger Hinweis, liegt regelmäßig eine Aufklärungspflichtverletzung des Beraters vor mit der Folge, dass dem Anleger grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ein derartiger Schadenersatzanspruch ist meist auf eine Rückabwicklung der Beteiligung und damit auf die Erstattung des eingezahlten Anlagebetrages gerichtet.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz empfiehlt daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann vor allem auch für Ratenzahler eine eventuelle außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung interessant sein.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V + GmbH & Co. Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft V + GmbH & Co. Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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