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GENO Wohnungbau-Genossenschaft: Der Traum von der eigenen Immobilie.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 908 Wörter · 333 Aufrufe

„Geschäftsmodell von Wohnungbau-Genossenschaften (Alb-)Traum von den eigenen vier Wänden?“ So lautete der Titel eines Berichts von „SWR Fernsehen Marktcheck“ der am 10.5.2017 um 19.30 Uhr gesendet wurde.

„Erst mieten, später als Genossenschaftsmitglied kaufen - und das ohne jeglichen Kredit. Damit wirbt zum Beispiel die "Geno" in Ludwigsburg. Solche Träume können allerdings böse platzen. Hier können Sie sich das Video ansehen. https://www.swr.de/marktcheck/immobilienangebot-mit-risiken/-/id=100834/did=19466446/nid=100834/1ijt1x5/index.html

Das Video berichtet über eine Familie, die daran geglaubt hat zum eigenen Haus ganz ohne Schulden zu kommen. Ungefähr 12000.- Euro investierte das Ehepaar dafür in eine Wohnungsbaugenossenschaft. Das Angebot ohne Schulden eine Immobilie erwerben zu können machte ihnen im Jahr 2012 eine Vertreterin der Ludwigsburger "Genotec", heute "Geno Wohnbaugenossenschaft".

Marktcheck erkärt im Video wie das Ganze funktioniert: „Wie andere Kunden auch, müssen die beiden zuerst Mitglieder der Geno werden, indem sie Genossenschaftsanteile kaufen. Nach einer Wartezeit von mindestens 15 Monaten soll die Wunsch-Immobilie von der Geno gebaut oder gekauft werden. Dort ziehen sie erst mal zu einer günstigen, gleich bleibenden Miete ein. Parallel sparen sie 35 Jahre lang Geld an, um die Immobilie davon zu kaufen.“

Kein Kredit, keine Mieterhöhung, eine flexible Laufzeit – alles ganz einfach. Es soll auch versprochen worden sein, dass das Eigenkapital sicher ist, nicht angegriffen wird und dass es auch für immer bestehen bleibt."

Der Marktcheckbericht geht auch der Frage nach ob ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde. Der Geno-Vorstandsvorsitzende Jens Meier erklärt am Telefon gegenüber Marktcheck, er könne nicht seine Hand dafür ins Feuer legen, dass die Geno-Vertreter beim Beratungsgespräch über Risiken aufgeklärt hätten.

Wie dem Videoe zu entnehmen ist zahlt das Ehepaar jeden Monat eine dreistellige Summe ein und geht davon aus, viel Geld anzusparen. Ende letzten Jahres dann der Schock: Die Geno schreibt, der Genossenschaft seien Verluste entstanden. Dem Paar war nach eigener Aussage nicht klar gewesen, dass sie als Mitglieder einer Genossenschaft nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten beteiligt werden. Ähnliches berichten noch weitere Genossen der Geno.

Für erhebliche Unsicherheit bei den Anlegern sorgt auch, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft gegen Vorstände der GENO wegen des Verdachts des Betruges und der Insolvenzverschleppung ermittelt, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

So soll wohl auch am 29.06. eine Mitgliederversammlung statt finden, auf der wohl auch neue Informationen preis gegeben werden sollen.

Betroffene Mitglieder fragen sich, was sie tun sollten/können und sollten nach Ansicht des BSZ e.V. auf jeden Fall fachanwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hierzu: „Betroffene können ihre sämtlichen Möglichkeiten überprüfen, die reichen von der Prüfung der verwandten Widerrufsbelehrung, der Prüfung der Möglichkeit einer eventuellen Kündigung z.B. aus wichtigem Grund, bis hin zur Prüfung, ob eine weitere Mitgliedschaft bei der GENO auch in Zukunft ohne größere Risiken möglich ist“. Auch auf der Mitgliedsversammlung sollten Mitglieder ihre Interessen ausreichend wahren. Betroffene GENO-Mitglieder können sich der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Geno Wohnungsbaugenossenschaft eG anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GENO Wohnungsbaugenossenschaft“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GENO Wohnungsbaugenossenschaft“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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