Geheimtipp: Widerruf Immobiliendarlehen
Die Zinsen von Immobiliendarlehen sind auf einem historischen Tiefstand. Laut offizieller Bundesbankstatistik, liegt der durchschnittliche Zinssatz für Immobilienkredite mit einer 10-jährigen Laufzeit derzeit bei 1,83 % p.a.
Haben Sie in der Vergangenheit vor ca. 5-8 Jahren ein Darlehen aufgenommen und ärgern sich nun über viel zu hohe Zinsen? Widerrufen Sie jetzt Ihr Immobiliendarlehen und sparen Sie Geld!
Ihre Vorteile bei Widerruf
- Jetzt günstig umschulden - Sie können zu den aktuell historisch günstigen Zinsen umschulden.
- Keine Vorfälligkeitsentschädigung - durch den Widerruf entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.
Sie bekommen sogar bereits gezahlte Zinsen mit 5 % p.a. wieder
Durch den Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt und Sie bekommen in der Vergangenheit gezahlte Zinsen wieder. Sie müssen nicht den vereinbarten Zins zahlen, sondern eine Nutzungsentschädigung, die in aller Regel niedriger ist, als Ihr Zins.
Lassen Sie sich kostenlos beraten!
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf gilt dieses Angebot:
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs
falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.
auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=169aceae6fed7e41cd2d68aa8520ee12
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.