Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist zahlungsunfähig – Zinszahlung bleibt aus
Die am 22. Oktober fällige Zinszahlung für die Anleihe-Anleger der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG bleibt aus. Der Bettenhersteller ist zahlungsunfähig.
Damit ist auch das ursprünglich geplante Schutzschirmverfahren geplatzt. Stattdessen hat das Amtsgericht Bersenbrück nun das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet.
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Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG hatte 2013 eine Mittelstandsanleihe begeben (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Das Emissionsvolumen sollte bei bis zu 22 Millionen Euro liegen. Die Anleihe sollte mit 8,75 Prozent jährlich verzinst werden, wobei die Zinszahlungen jeweils zum 22. April und 22. Oktober fällig sind. Im Oktober 2018 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.
Bereits Ende September hatte die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, da die Verlängerung einer zum 30. September auslaufenden Kreditlinie ungewiss war. Inzwischen ist klar, dass der Kredit nicht verlängert wird. Damit ist auch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens eingetreten und ein Schutzschirmverfahren nicht mehr möglich. Nun soll die Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorangetrieben werden. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, ist noch nicht bekannt. Definitiv klar ist, dass auf den Konten der Anleihe-Anleger keine Zinszahlung eingehen wird.
„Das kann aber erst der Anfang sein. Denn wenn ein wirtschaftlich angeschlagenes Unternehmen saniert werden muss, sind in der Regel Einschnitte an verschiedenen Stellen unausweichlich. Das kann bedeuten, dass auch die Anleger einen Teil zur Sanierung beitragen sollen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist nicht der einzige Emittent einer Mittelstandsanleihe, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. In anderen Fällen sollten im Zuge der Sanierung auch häufig die Anleihebedingungen geändert werden. Diese Änderungen können von einer Stundung der Zinsen über einen teilweisen Verzicht auf Zinszahlungen bis zur Verlängerung der Laufzeit gehen. „Unterm Strich kann das zu erheblichen finanziellen Verlusten bei den Anlegern führen“, so Rechtsanwältin Gaber. Gleichzeitig gibt es jedoch keine Garantie, dass die Sanierungsmaßnahmen auch nachhaltig von Erfolg gekrönt sind.
In dieser schwierigen Lage können sich die Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. Die können ggf. von einer vorzeitigen Kündigung der Anleihe bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gebr. Sanders GmbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gebr. Sanders GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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