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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Für die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray sieht es aktuell schlecht aus

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 796 Wörter · 372 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Der Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray hat 2008 in den Bulk Carrier der Capesize-Klasse MS „Cape Ray“ investiert. Für die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. MS Cape Ray sieht es aktuell schlecht aus. Sie fürchten um ihre Einlage, da die Charterraten weit unter den prospektierten Zahlen liegen.

Bei dem Schiffsfonds MS Cape Ray wurde über eine Laufzeit von 16 Jahren mit einer immer gleich bleibenden hohen Charterrate von über 42.000 USD / Tag kalkuliert sowie mit einem gleich bleibenden Wechselkurs von 1,44 USD / EUR.Der Wechselkurs ist jetzt um 1,10 USD / EUR.

Hierbei sollten die Anleger anfänglich 8 % Ausschüttungen, steigend auf 20 % im Jahre 2024 erhalten.

Da sich der Schiffsmarkt bereits vor Fondsauflage in der Krise befand, wie selbst die FAZ berichtete, liegen die Charterraten jedoch weit unter den prospektierten Zahlen. Insbesondere die Charterraten bei Schüttgutfrachtern wie der MS Cape Ray sind enorm eingebrochen.

Sie können dazu auch das Praxishandbuch Schiffsfonds von Steffens/Dreßler aus 2014 lesen. Es berichtet umfassend über die Krise in der Schifffahrt und die möglichen Austrittschancen.

So war das Schiff bis 2011 zu 36.500 USD / Tag verchartert, seitdem konnte nur noch eine Tagescharterrate von 15.689 USD erzielt werden.

Die Anleger erhielten bis 2011 weniger als die Hälfte der prospektierten Auszahlungen, seit 2011 wird gar kein Geld mehr ausgeschüttet.

Der aktuelle Zweitmarktwert beträgt aufgrund der aktuellen Situation nur noch 9 %.

Die Anleger des MS Cape Ray fürchten um ihre Einlagen, da aufgrund der niedrigen Charterrate Einnahmen fehlen und eine Schiffsinsolvenz nicht ausgeschlossen werden kann. Nach den aktuellen Informationen sind Ausschüttungen oder die Rückzahlung von Anlegergeldern für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Meiner Einschätzung zufolge waren die Charterraten bereits bei Prospekterstellung offensichtlich zu hoch angesetzt und ein Scheitern der Beteiligung somit absehbar, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Steffens.

Über Risiken muss im Beratungsgespräch aufgeklärt werden

Die Risiken beim Erwerb der Beteiligung an der MS Cape Ray wurden oftmals verschwiegen. So bestand ferner das Risiko, dass der Wechselkurs stärker als angenommen schwanken würde. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen.

Weitere Risiken ergeben sich aus der Höhe der Weichkosten bei der Auflage des Schiffsfonds sowie des eingesetzten Fremdkapitals. Zudem birgt bereits der Erwerb einer gesellschaftlichen Beteiligung aufklärungsbedürftige Risiken einschließlich jenem des Totalverlusts in sich.

MS Cape Ray – Verjährung droht

Innerhalb der 10-jährigen Höchstfrist (ab dem Zeitpunkt der Beratung) läuft die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert. Danach verjähren Ansprüche aus Falschberatung in drei Jahren, nachdem der Kunde von den Umständen der Falschberatung Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Hier spielt das Jahresende 31.12.2015 eine besondere Rolle.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fehlberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds- gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Cape Ray" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=84427b37fd7ee26032d4e125647e7ab8

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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