Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 11:04 20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:31 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:30 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!. 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung am 28. Oktober

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 614 Wörter · 389 Aufrufe

Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Allerdings war die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig. Am 28. Oktober 2015 sind die Anleihezeichner zur zweiten Gläubigerversammlung in Meinhard-Frieda in der Nähe von Eschwege eingeladen.

„Anders als bei der ersten Gläubigerversammlung reicht für die Beschlussfähigkeit dann schon ein Quorum von 25 Prozent des ausstehenden Anleihenennbetrags. Für die Anleihegläubiger also ein wichtiger Termin. Denn es geht letztlich um ihr Geld“, sagt BSZe.V.Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Die Anleger sollen ihren Teil zur Unternehmenssanierung beitragen. So soll die Laufzeit der fünfjährigen Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) um drei Jahre bis 2020 verlängert werden. Gleichzeitig soll der Zinssatz in den ersten beiden Jahren von den vereinbarten 7,25 Prozent p.a. auf einen Prozent und 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. 2019 und 2020 soll dann wieder zum vereinbarten Zinskupon zurückgekehrt werden. Die Änderungen der Anleihebedingungen sind Teil eines Sanierungskonzepts des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Das Problem: „Ob durch den Verzicht der Anleger und weitere Restrukturierungsmaßnahmen eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist ungewiss. Am Ende könnten die Anleger also viel Geld verlieren. Daher sollten sie schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Diese können von der Kündigung der Anleihe bis zu Schadensersatzansprüchen reichen“, so der BSZe.V.Anlegerschutzanwalt.

Den Anleihegläubigern soll schon vor der Versammlung das vorläufige Sanierungskonzept vorgestellt werden. „Nicht nur das: Auch eine vorläufige hypothetische Insolvenzquote soll vorgelegt werden. Davon sollten sich die Anleger nicht abschrecken lassen. Denn sie haben mehr rechtliche Möglichkeiten als nur ihre Ansprüche in einem hypothetischen Insolvenzverfahren geltend zu machen“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rosenbusch-Bansi.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft friedola Gebr. Holzapfel GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.