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FlexLife Capital AG - Aussetzung der Ratenzahlungen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 361 Wörter · 384 Aufrufe

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Kunden der FlexLife Capital AG in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten.

Zunächst wurden die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Nur kurze Zeit später hat die FlexLife Capital AG ihren Kunden mitgeteilt, dass die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet habe, weshalb die Gesellschaft weiterhin die Auszahlungen aussetzt.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann.

Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder.

Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft hat, zu einem Totalausfallrisiko führen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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