FIVE WINDS ASSET MANAGEMENT UND QW LIANORA SWISS CONSULTING SA
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den irregulären Aktivitäten von Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA. Diese Unternehmen bieten in Belgien Wertpapierdienstleistungen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung zu beachten.
Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA dürfen in Belgien keine Anlagedienstleistungen erbringen. Dies hindert die Unternehmen jedoch nicht daran, so genannte "Investitionspakete" über das Internet zu verkaufen, die unrealistische Renditen versprechen. Five Winds Asset Management und QW Lianora Swiss Consulting SA scheinen Verbindungen zu Questra World, Questra Holdings und Atlantic Global Asset Management zu haben, die Gegenstand von Warnungen des FSMA , der NBB (link is external) und mehrerer ausländischer Behörden waren .
Darüber hinaus ähnelt das von diesen Unternehmen angebotene System eindeutig einem Schneeballsystem oder zumindest einem Ponzi-Betrug.
Der FSMA rät daher dringend davon ab , auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen von Five Winds Asset Management und der QW Lianora Swiss Consulting SA zu reagieren und die Überweisung auf die von ihnen erwähnte Bankkontonummer zu verweigern . Der FSMA warnt Sie auch davor, dass es bei der Anlage von Mitteln durch nicht zugelassene Firmen oft sehr schwierig ist, diese Beträge zurückzuerhalten.
Quelle: FMSA Behörde für Finanzdienstleistungen und Märkte
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Fazit des BSZ® e.V.
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Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
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