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FHH FONDS NR. 40 MS ANTOFAGASTA: ANLEGERN DROHEN NACH INSOLVENZ HOHE VERLUSTE

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 977 Wörter · 236 Aufrufe

Insolvenzen bei Schiffsfonds reißen weiterhin nicht ab. Aktuell sind die Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta betroffen. Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. März 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 67b IN 53/17).

Anleger konnten sich seit Juni 2009 an dem vom Fondshaus Hamburg aufgelegten FHH Fonds Nr. 40 mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro beteiligen. „Nach der Insolvenz steht das Geld der Anleger auf dem Spiel. Ihnen kann der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen, wenn sie sich nicht gegen die drohenden Verluste wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Als der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta im Sommer 2009 platziert wurde, zeichnete sich bereits ab, dass die Folgen der Finanzkrise 2008 nicht spurlos an der Containerschifffahrt vorübergehen werden. Waren in den Zeiten boomender Nachfrage in den Jahren zuvor noch Überkapazitäten aufgebaut worden, ging die Nachfrage nun deutlich zurück. Dadurch konnten auch die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Die Probleme machten sich auch beim FHH Fonds Nr. 40 schnell bemerkbar. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück, die prognostizierten Renditen für die Anleger konnten nicht erwirtschaftet werden. „Nun geht es für die Anleger allerdings nicht mehr um ausbleibende Ausschüttungen. Jetzt geht es darum, die drohenden Verluste abzuwenden. Ein Weg dazu kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Forderungen können z. B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Die Realität sah dann aber oft anders aus, wie die Vielzahl von Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegt. „Schiffsfonds sind spekulative Geldanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsoge geeignet sind. Im Rahmen der Anlageberatung hätten die Anleger auch verständlich über die Risiken von Schiffsfonds, u. a. die Möglichkeit des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. Stattdessen wurden in den Beratungsgesprächen aber häufig nur die Vorzüge der Beteiligung angepriesen und die Risiken außen vorgelassen. Aus solch einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
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