Ewiges Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten.
Widerruf eines Immobiliendarlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung selbst Jahre nach Vertragsende möglich.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat aktuell herausgestellt (Az.: 8 U 1096/14), dass der Widerruf des Immobilienkredits selbst dann möglich ist, wenn der erste Kreditvertrag bereits durch einen neuen Kreditvertrag vollständig ersetzt wurde. Dabei können – soweit die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war - viele Jahre vergangen sein. Die Verwirkung des Widerrufsrechts ist absolute Ausnahme.
Kann ein Kreditinstitut seine Fehler in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages nicht mehr bestreiten, bleibt ihm als letztes juristisches Mittel oft nur der Einwand der Verwirkung. Dann argumentiert die Bank, Sparkasse oder Volksbank, dass sie sich "natürlich" darauf eingestellt habe, nach Ablauf einiger Jahre nicht mehr in treuewidriger Weise mit Rückzahlungsansprüchen konfrontiert zu werden.
Diese Auffassung hat das OLG Koblenz hier unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof und deren Urteile als substanzlos und nicht geeignet, einen unzumutbaren Nachteil für das Kreditinstitut zu begründen, zurückgewiesen. Das Widerrufsrecht verwirkt folglich nur in Ausnahmefälle. Es gilt der Grundsatz des "ewigen Widerrufsrechts"!
Belehrungsfehler in Kreditverträgen der Banken, Sparkassen und Volksbanken
Der Fristbeginn
Der Darlehensnehmer muss in der Widerrufsbelehrung eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist informiert werden. Formulierungen wie ,,frühestens" oder „nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags" sind ungeeignet, um den (nicht juristisch geschulten) Verbraucher den Fristbeginn ohne Weiteres erkennen zu lassen.
Keine anderen Erklärungen
Der Darlehensnehmer muss im Vertrag unübersehbar über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Deshalb darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können.
Jeden Tag ergeht eine Vielzahl von einschlägigen Entscheidungen der Landgerichte und OLGs zugunsten der Darlehensnehmer, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Sie können damit noch heute ihren Vertrag mit den für sie vorteilhaften Folgen widerrufen. Der hier bekannt gewordene Beschluss mit seinen Aussagen zu Fristbeginn, Gestaltung und Verwirkung reiht sich darin ein.
Für die Prüfung Ihrer Kreditverträge durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Derlehenswiderruf"" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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