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Etappen-Siege gegen die Vienna-Life Versicherung auch in Österreich und Liechtenstein

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 638 Wörter · 404 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Nicht nur in Deutschland wurden erste Etappen-Siege gegen den Liechtensteiner Versicherer Vienna-Life erzielt. Auch aus Österreich und Liechtenstein werden Erfolgsgeschichten gegen die Vienna-Life Versicherung verzeichnet.

Die Vienna-Life Versicherung steht bereits seit längerem im Verdacht, Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken verkauft zu haben. Anleger erleiden häufig hohe Kapitalverluste aufgrund von mangelhafter Beratung. Die Verluste sind auf die kaskadenartige Kostenstruktur zurückzuführen.

Der mit dem BSZ e.V. kooperierende Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer, verhilft geschädigten Kapitalanlegern zu ihrem Recht. Die Gesellschaft finanziert zahlreiche in Deutschland, Liechtenstein und Österreich anhängige Verfahren gegen die Vienna-Life Versicherung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte führen erfolgreich die Verfahren und setzen sich für die Anleger ein.

Österreichisches Gericht entscheidet zugunsten geschädigter Vienna-Life-Anleger

Ein Beschluss des Landesgerichts Feldkirch in Österreich wies in einer bereits vom Liechtensteiner fürstlichen OGH entschiedenen Rechtssache die Klage der Vienna-Life Versicherung zurück. Zum Fall: Ein österreichischer Kunde der Vienna-Life Versicherung schloss 2005 die fondsgebundene Lebensversicherung Selecta 2000/7 mit unbestimmter Laufzeit ab. Der Vertrag wurde jedoch aufgrund einer Irrtumsanfechtung wegen mangelhafter Beratung durch den geschädigten Kunden rückwirkend aufgehoben und dem Kläger 33.160,60 Euro zugesprochen. Die Vienna-Life Versicherung versuchte nach Ausschöpfung aller Rechtswege in Liechtenstein über das Landesgericht Feldkirch den Betrag zurückzufordern. Aber auch das Landesgericht Feldkirch entschied zugunsten des geschädigten Anlegers und wies die Klage zurück.

Gutachten bestätigt Untauglichkeit fondsgebundener Lebensversicherungen der Vienna-Life

Auch ein österreichisches Gutachten bestätigt die Untauglichkeit der Anlageprodukte der Vienna-Life Versicherung. Das Gutachten vom September 2014 beweist, dass die fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Veranlagung in die ,,Swiss Select Garantie" und in das Produkt ,,Amadeus Genesis" der Vienna-Life Versicherung als sichere Anlagen untauglich sind.

Das Gutachten stuft das Gesamtmodell der besagten Anlageprodukte, das sich aus Versicherung, Anlage und Kredit zusammensetzt, in die höchste Risikoklasse ein. Außerdem wird bestätigt, dass Anleger die fehlende Eignung des Gesamtmodells ohne spezielle Modellrechnung nahezu unmöglich hätten erkennen können.

Mögliche Insolvenz der Vienna-Life aufgrund hoher Schadensersatzforderungen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein

In diesem Zusammenhang warnt der Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer auch vor einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür: Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von dem Liechtensteiner Versicherer gedeckt werden.

Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die Gesellschaft den Geschädigten ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent Zinsen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna-Life. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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