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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Erste Klagen gegen concept 1 Inh. Herrn Jens Blaume eingereicht

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 298 Wörter · 930 Aufrufe

Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) aus der Fachanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen in Jena hat für Anleger der Firma Concept 1 erste Klagen gegen den Inhaber der Firma concept 1, Herrn Jens Blaume, eingereicht.

Rechtsanwalt Dr. Morgenstern sagt hierzu: ,,Für uns war die nun erfolgte Klageeinreichung der konsequente und logische nächste Schritt zur optimalen Vertretung unserer Mandanten. Nach erfolgreichem Erwirken der Arrestbeschlüsse in das gesamte Vermögen von Herrn Blaume, womit eine Rangsicherung der Vermögenspositionen unserer Mandanten erreicht werden konnte, bedarf es nun dieses Schrittes, um zu einer Entschädigung unserer Mandanten kommen zu können."

Die Fachanwaltskanzlei und Vertrauenskanzlei des BSZ e.V. aus Jena ist sich aufgrund der Vielzahl der vertretenen Mandate sicher, dass auch die Titelerlangung zügig gelingen sollte. Durch die hohe Zahl an Mandanten und dadurch, dass so gut wie jeder Mandant zur Aufarbeitung des Falles ein Stück beitragen konnte, stellt sich der Sachverhalt nun schlüssig dar.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass dies unter anderem ein großer Vorteil einer großen Gemeinschaft von Geschädigten ist, die zusammen für ihre Rechte streitet. Daher bestehen sehr gute Gründe für die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft ,,Concept 1" anzuschließen und ebenfalls von der starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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