Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 13:46 ELOS feiert 50-jähriges Bestehen: Vom Putzlappenhersteller zum moderne.... 13:46 ELOS feiert 50-jähriges Bestehen: Vom Putzlappenhersteller zum moderne.... 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

''ERSTE-HILFE-STATION FÜR GESCHÄDIGTE KAPITALANLEGER'' – Ansturm betroffener Anleger!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 886 Wörter · 370 Aufrufe

Der BSZ® e.V. hatte am 21.03.2016 berichtet, dass er für geschädigte Kapitalanlegerleger die kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterherwerfen wollen in Kooperation mit Rechtsanwälten und Finanzierungspartnern eine "Erste-Hilfe-Station für geschädigte Kapitalanleger" - eingerichtet hat.

Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder befürchtet, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ erste außergerichtliche Schritte ohne eigenes Kostenrisiko veranlassen.

Wir wussten zwar, dass viele geschädigte Anleger aus Angst vor hohen Kosten den Weg zum Anwalt oder gar zum Gericht scheuen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Mit einem solchen Ansturm hatten wir dennoch nicht gerechnet. Seit dieser Nachricht stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still und massenweise E-Mails treffen ein.

Die eingereichten Fälle werden ausschließlich von hoch spezialisierten BSZ Vertrauensanwälten für Bank und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht bearbeitet.

Es wird in jedem Fall vor Einleitung weiterer Schritte genau geprüft wie die jeweilige Beweislage ist. Im Einzelfall kann die zunächst außergerichtliche Geltendmachung von unverjährten Forderungen durchaus sinnvoll und lohnend sein. Dabei gilt jedoch immer die Abwägung zu treffen ob nicht, sofern die formalen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein Widerruf deutlich einfacher und schneller sowie meist sehr viel kostengünstiger als ein vielleicht in Erwägung gezogener Schadenersatzprozess durchgesetzt werden kann. Man hätte dann zumindest den berühmten Spatz in der Hand.

Das zwischen Banken, Versicherungen so wie Anlagegesellschaften und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger hier durch die Inanspruchnahme einer auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen, welche im Idealfall , der hier gegeben ist, mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die Vielzahl betroffener Anleger und hoch spezialisierter Vertrauensanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass Falschberatung, versteckte Provisionen und Kosten , Veruntreuungen und sonstige zivil- und strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden.

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und mitunter jahrelang dauern können, wissen die Meisten. Aus diesem Grunde verzichten viele Anleger ohne Rechtsschutzversicherung, oder wenn diese die Deckungszusage nicht erteil hat, auf weitere juristische Schritte. Dies vor allem auch, weil die Anleger selbst, ihre Erfolgsausichten nicht realistisch beurteilen können.

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ bleiben die Geschädigten in dem hier besprochenen Rahmen von jeglichen Kosten verschont. Konnten aber vielleicht bereits durch die außergerichtlichen Bemühungen der Anwälte den Vorgang erfolgreich abschließen. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen der Rechtsanwälte ohne Erfolg, sind dem Auftraggeber ebenfalls keine Kosten entstanden. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Betroffene Anleger welche dieses Angebot wahrnehmen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern. Der Förderbeitrag ist einmalig und wird von Ihnen selbst bestimmt, er sollte aber 75.- Euro nicht unterschreiten.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=b8528280a19f118fd56dc44bbf3af871

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.