Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank & Schüller (GmbH & Co.)
Klage der SEB AG gegen eine von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anlegerin abgewiesen. Wie die Kanzlei berichtete, werden die Kommanditisten der „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank & Schüller (GmbH & Co.)“ von der SEB AG als Rechtsnachfolgerin der Mit-Gründungskommanditistin und Initiatorin der KG in Anspruch genommen.
Die SEB AG begründet die geltend gemachten Ansprüche mit einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgrund vermeintlich haftungsschädlicher Ausschüttungen und geht gegen die Kommanditisten gerichtlich vor.
Erstinstanzlich wurde in dem Verkündungstermin in der vergangenen Woche in Berlin die Klage der SEB AG gegen einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anlegerin nunmehr abgewiesen, wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer berichtet. Die Entscheidungsgründe liegen jedoch noch nicht vor.
Allerdings ist das Gericht augenscheinlich der Argumentation der Kanzlei für die in Anspruch genommene Kommanditistin gefolgt und hat die Klage vollständig zurückgewiesen und der SEB AG die Kosten auferlegt.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer rät daher allen betroffenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden. Auf keinen Fall sollte ohne eine Einzelfallprüfung eine Zahlung vorgenommen werden.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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