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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Erste Erfolge in Sachen BWF-Stiftung Vermittler der Anlage in 2 Urteilen zum Schadensersatz verurteilt.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 700 Wörter · 430 Aufrufe

In Sachen BWF-Stiftung sind der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten die ersten Erfolge gegen die Vermittler der Anlage gelungen:

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatten in zwei Klageverfahren vor dem LG Berlin und dem LG Hof Klage gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht, mit dem Argument, dass die Anlage nicht plausibel war und weder anleger- noch objektgerecht war.

Das Landgericht Hof verurteilte den dortigen verklagten Vermittler nun mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 30.11.2015, Az. 13 O 370/15, das Landgericht Berlin verurteilte den dortigen Vermittler mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15.

Bei beiden Urteilen, die noch nicht rechtskräftig sind, handelte es sich zwar um Versäumnisurteile, diese belegen aber, dass der Vortrag von Dr. Späth & Partner zumindestens schlüssig war und gegen die Vermittler der Anlage Chancen auf Schadensersatz bestehen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen diverse Vermittler der BWF-Stiftung eingereicht.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 12.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF).

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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drspä

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