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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Erfolg vor dem LG Berlin für eine geschädigte BWF-Anlegerin

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.318 Wörter · 254 Aufrufe

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.04.2017 im ersten von acht gleich gelagerten Verfahren gegen eine Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der dortigen, von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner vertretenen, Anlegerin, entschieden und die dortige Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit setzt sich die beeindruckende gerichtliche Erfolgsserie dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gegen Vermittler der BWF-Stiftung vor Gerichten in ganz Deutschland in bemerkenswerter Weise fort:

So hatte bereits das Landgericht Marburg -mit inzwischen sogar rechtskräftigem, da keine Berufungseinlegung erfolgte- Urteil vom 13.02.2017, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 37.500,- € an den dortigen Anleger verurteilt. Der Anleger hat den Betrag auch inzwischen vollständig ausbezahlt erhalten.

Weiter hatte das Landgericht Frankenthal in einem von Dr. Späth & Partner erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Dezember 2016 den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz verurteilt in Höhe von über 50.000,- € an die dortigen Kläger verurteilt.

Weiter liegen von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstrittene, inzwischen rechtskräftige Urteile der Land-/Amtsgerichte Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor.

Gegen die verantwortlichen Vermittler konnten die Rechtsanwälte bisher alle durch Urteil entschiedenen Fälle gewinnen (wenn auch einige noch nicht rechtskräftig).

Auch bereits außergerichtlich konnten diese Anlegerschutzanwälte etliche Erfolge erzielen, in vielen Fällen -bisher ca. 30 Fällen, zahlten Vermittler bereits außergerichtlich einen Teil des Schadens zurück, in diversen Fällen zwischen 50- 80 % des Schadens, im Einzelfall Beträge zwischen 5.000,- - 50.000,- €.

Die Strategie dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat sich als völlig richtig erwiesen, zumal gegen einen anderen Verantwortlichen, der von anderen Kanzleien verklagt wurde, inzwischen, wie bekannt wurde, Klagen abgewiesen wurden (wenn auch noch nicht rechtskräftig)

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham): "Diese exzellenten gerichtlichen Erfolge zeigen, dass die Chancen für die Anleger gegen die beteiligten Vermittler sehr gut sind.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte sollten Geschädigte nun keine wertvolle Zeit mehr verlieren, sondern ihre Ansprüche umgehend geltend machen.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

• Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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