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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Entwicklung bei der POC Energy Solutions GmbH aus Berlin.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 477 Wörter · 362 Aufrufe

In der Pressemittelung vom 24.02.2014 wurde dargelegt, dass sich für die Beteiligung der Anleger insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC Energy Solutions GmbH als problematisch erweise.

Dieses sieht vor, durch Beteiligungen an kanadischen Zielgesellschaften, die im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen. Für die Kalkulation ist gegenwärtig jedoch nicht nur die nicht einkalkulierte Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadisches Öl problematisch. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten beim Vertrieb des kanadischen Öls an die Weltmärkte, da das kanadische Pipeline-Netz nicht hinreichend ausgebaut ist.

Die 14.000 Anleger der sechs POC Fonds

- POC Eins;

- POC Zwei;

- POC Growth;

- POC Growth 2;

- POC Growth 3 Plus

- POC Natural Gas.

sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden von ihren Anlageberater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe für Geschäftsschulden haften.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht empfehlen betroffenen POC Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Zuletzt sind Anteile an POC-Fonds Proven Oil Canada für weniger als 60% verkauft worden. Enttäuschte Anleger haben mehr als 40% Verlust in Kauf genommen, um aus diesen Fonds heraus zu kommen. Jetzt kommt es darauf an, wer den Schaden ersetzt: „Wann haben Sie den Fonds-Prospekt bekommen? Vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur Fondsgesellschaft? Während der Unterzeichnung oder vielleicht erst danach?“ Das sind die wichtigen Fragen!

Zudem sollten die weiteren Entwicklungen genau beobachtet werden. Häufig ist in solchen Zeiten der Zusammenschluss zu einer Interessengemeinschaft ratsam. Diese kann dann geschlossen für eine Vielzahl von Anlegern auftreten. Die Koordination der Aktivitäten sollte durch erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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