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Ende von Immobilienkrediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 659 Wörter · 401 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Beenden von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung? Viele Immobilienkreditkunden wollen von den derzeitig niedrigen Zinsen profitieren und lassen ihre Darlehensverträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen. Warum lohnt sich eine Überprüfung des Immobiliendarlehensvertrag?

Grundsätzlich können Darlehensnehmer ihren Vertrag jederzeit beenden. Jedoch haben sich Banken, Sparkassen und Volksbanken insbesondere vor einer frühzeitigen Beendigung durch den Darlehensnehmer abgesichert. Folglich wird bei einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages eine Vertragsstrafe in Form der Vorfälligkeitsentschädigung begründet. Durch die in der Regel hohe Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich dann meist die Umschuldung nicht mehr trotz niedrigerer Zinsen. Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt oft bei 10 % des Restdarlehnsbetrages.
Steht dem Darlehensnehmer jedoch noch ein Widerrufsrecht zu, so ist die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht erforderlich. Nach dem § 355 Abs.2 BGB gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, wobei die Frist mit Vertragsschluss beginnt. In der Regel ist diese Frist bereits abgelaufen. Trotzdem wollen die Darlehensnehmer sich auch dem Vertrag lösen ohne aber dabei eine hohe finanzielle Einbuße zu machen.
Deswegen lassen immer mehr Darlehensnehmer ihre Kreditverträge rechtlich überprüfen. Manche holen auch die schon gemachten Überprüfungen wieder hervor, die einmal durch Verbraucherzentralen erfolgten. Werden Fehler in der Widerrufsbelehrung entdeckt, so ist die Folge, dass die Widerrufsfrist nicht begonnen hat und den Darlehensnehmern steht immer noch ein Widerrufsrecht zu. Das Schlagwort dazu heißt - das ewige Widerrufsrecht!

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
Selbst wenn der Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt und somit ein Widerrufsrecht weiterhin besteht, auf das sich der Darlehensnehmer dann berufen wird, geben die Banken, Sparkassen und Volksbanken normalerweise nicht einfach kampflos auf. So wird fast immer bei der Ausübung des Widerrufsrechts darüber gestritten, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist.
Bei der Vertragsgestaltung verwenden die meisten Sparkassen oft eigene aber irreführende Widerrufsformulierungen. Dem Darlehensnehmer steht dann weiterhin ein Widerrufsrecht zu, wenn folgendes gilt:

a. Der Kreditvertrag muss zwischen der Sparkasse und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn nur einem Verbraucher steht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht zu.

b. Der Vertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, da es vorher noch keine gesetzliche Verankerung des Widerrufsrechts gab.

c. Die Widerrufsbelehrung in dem Kreditvertrag muss falsch sein, nur dann können Sie noch zu dem jetzigen Zeitpunkt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Verbraucher sollten sich daher nicht scheuen, auch von den vermeintlich kleinen Sparkassen ausgegebene Verträge prüfen zu lassen und nach Möglichkeit gegen eine unangemessen lange Bindung an zu hohe Zinsen vorzugehen.
Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung ist die Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

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