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Politik Für Wirtschaftsjournalisten

Einzelhandelsverband HDE stellt Sonntagsschutz des Grundgesetzes in Frage

C CGB-Regionalsekretariat Nordwest 2 Min. Lesezeit · 401 Wörter · 251 Aufrufe

Handelsverband fordert Sonntagsöffnungen für Einzelhandel.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des

deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine

Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich

geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch

ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft

DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des

Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-

Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: "Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht.

Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen

Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen,

wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte

gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu

schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt,

ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet."

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur

Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC

erledigt, wird auch am Sonntag nicht das "Einkaufserlebnis" in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzel-

handel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die

christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang

vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass

das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom

Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S.

des Gesetzes darstellt, "wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem

Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen."

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

CGB-Regionalsekretariat Nordwest
Herr Peter Rudolph
Mittelwendung 24
28844 Weyhe
Deutschland

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email : cgb-bremen@t-online.de

Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders.

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