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Dubai Sports City GmbH & Co. KG: Ist ein Projektneustart möglich?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 535 Wörter · 702 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Ermöglichen die seitens der Anleger zurückgezahlten Ausschüttungen der Dubai Sports City GmbH & Co. KG tatsächlich einen Projektneustart in Dubai?

Erst vor einigen Monaten war von betroffenen Anlegern berichtet worden, dass die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG –unter Fristsetzung erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert hatte.

Es stellt sich für viele Anleger die Frage, wofür diese Ausschüttungen überhaupt verwendet werden.

Jetzt wurden neue brisante Fakten bekannt. Laut Herrn Dipl.-Ing. Gerd Wuhlert, dem Geschäftsführer der BMG Middle East Investment LLC, wird seitens der Fondsgesellschaft verschwiegen, dass ein Projektneustart scheitern muss. Herr Wuhlert erklärt hierzu: „Eigentümer der gesamten Planungsunterlagen ist die BMG Middle East Investment LLC, welche zudem Inhaberin der Baugenehmigung ist. Dieser stehen gegenüber der Fondsgesellschaft offene Forderungen i.H.v. 20.900.000 AED zu. Dies entspricht ca. 5.168.067,30 Euro.“

Vor diesem Hintergrund ist es für ihn unverständlich, warum seitens der Geschäftsführung und der Treuhänderin keine Kooperation mit dem Projektentwickler RAK Holding aus Dubai gesucht wird. Denn so könnte laut Herrn Wuhlert ein möglicher leistungsstarker Partner gewonnen und der Fortgang des Projekts in Dubai erreicht werden. Er befürchtet, dass von dem Übernahmeangebot der RAK Holding kein Gebrauch gemacht und das Grundstück öffentlich versteigert wird. Dann gehen nach Einschätzung von Herrn Wuhlert alle Fondsinvestoren leer aus.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Anlegern dringend, Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen. Die Sach- und Rechtslage sollte durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Unsere Kanzlei reicht derzeit Klagen gegen diverse Anspruchsgegner ein. Es können sich insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken und anlagerelevanten Umstände aufgeklärt haben.“

Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung. Dies insbesondere vor dem Hintergrund einer drohenden absoluten Verjährung, welche auf den Tag genau 10 Jahre nach Zeichnung der Anlage eintritt und eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unmöglich macht.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Sports City. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fa96ca25d7f4b5978973b195aae8d529

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 08. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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