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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

DKB vor dem AG Potsdam wegen Widerrufsjoker verurteilt.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 667 Wörter · 459 Aufrufe
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Die Widerrufsbelehrung der DKB im Kreditvertrag ist unwirksam – so das AG Potsdam am 23.4.2015 zum Az:: 24 C 307/14) Kreditnehmer erhält Vorfälligkeitsentschädigung nebst Nutzungsersatz zurück

Wenn der Darlehensnehmer beim Abschluss seines Darlehensvertrages nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, dann kann er nicht nur zeitlich unbegrenzt das Darlehen widerrufen, sondern die für dieses Darlehen bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. Dies ist die bestehende und allseits bekannte Rechtslage.

Die DKB ist da wenig einsichtig - sie muss sich das immer wieder von den Zivilgerichten bestätigen lassen (AG Potsdam, Urt. v. 23.04.2015, Az.: 24 C 307/14). .

Es ist wie in der Schule ein Merksatz: Wer mit frühestens belehrt – macht es verkehrt! Das ist schon mehrfach vom BGH und Obergerichten bestätigt worden.

Die Kreditnehmer schlossen im Oktober 2005 mit der DKB einen Darlehensvertrag mit folgender Widerrufsbelehrung:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerruf."

Die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" ist unzureichend, weil der Darlehensnehmer nicht weiß, welche weiteren Voraussetzungen für den Fristbeginn zu erfüllen sind (auch zu DKB LG Berlin vom 29.9.2015)

Das AG Potsdam bestätigte den Kreditnehmern ihren Anspruch gegen die DKB auf
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, weil deren Widerrufsrecht mangels ordnungsgemäßer Belehrung nicht erloschen war. Der Grund: Sie wurden nicht richtig über den Fristbeginn belehrt.

Deshalb verurteilte das AG Potsdam die DKB die von ihr im Januar 2011 erhobene Vorfälligkeitsentschädigung an die Kreditnehmer zurückzuzahlen. Außerdem muss die DKB noch eine Nutzungsentschädigung in Höhe des üblichen Verzugszinses von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die bereits gezahlten Vorfälligkeitsbeträge zahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens prüft Ihre Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag der DKB auf Fehler und sagt Ihnen, ob auch Sie Ihren Kredit bei der DKB heute noch widerrufen können, um zinsgünstig umzuschulden! Sie müssen dann keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder ob Sie Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können.

Die DKB wird auch in Berlin vor dem LG Berlin wegen der Widerrufsbelehrung in Immobilienkreditverträgen verurteilt auf Rückzahlung beim Einsatz des Widerrufsjokers! Hinweis: Hohe Erfolgsquote durch klare Rechtsprechung und unsere konsequente Rechtsdurchsetzung in einer Vielzahl von DKB-Fällen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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