Die Ziele der Darlehensnehmer beim Einsatz des Widerrufsjokers können sehr unterschiedlich sein.
Bei vielen Gesprächen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht mit Kreditkunden ist die Situation oft, dass der Kreditkunde nicht weiß oder sich noch keine Gedanken gemacht hat, was er mit dem Einsatz des Widerrufsjokers erreichen will.
Nach Erfahrung der Anwälte sind die möglichen Ziele:
• Verhandlung besserer Zinsen beim Kreditinstitut
• Senkung monatliche Belastung beim Kreditinstitut
• Zinsersparnis durch Umfinanzierung beim Wechsel des Kreditinstituts
• Zinsersparnis durch bessere Konditionen beim aktuellen Kreditinstitut
• Vermeidung/Reduzierung Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Immobilie
• Rückforderung Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung
• Vollständige vorzeitige Rückzahlung des Darlehens mit Eigenkapital
• Entlassung eines Darlehensnehmers aus dem Kreditvertrag (z. B. wegen Scheidung, Trennung u. a.)
• Sonstige Gründe
Achtung!
Der Widerrufsjoker ist bei Verbraucherkreditverträgen aus den Jahren 2002 - 2010 nur noch bis zum 21.06.2016 möglich! Das Ende des Widerrufs-Jokers steht bevor. Immobiliendarlehensverträge aus 2002 bis 2010 sollten jetzt dringend auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft werden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Banken in Verbraucherdarlehensverträgen zur Finanzierung eines Hauskaufs können sich für die Kreditnehmer auch noch nach Jahren des Vertragsschlusses finanziell vorteilhaft auswirken.
Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindern, dass die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist von 14 Tagen überhaupt zu laufen beginnt. Die Folge war bislang ein gleichsam „ewiges Widerrufsrecht“, welches dem Kreditnehmer unter Umständen einen Weg eröffnet, per Widerruf auch noch nach Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag herauszukommen. Der „Widerrufsjoker“ wurde und wird insbesondere eingesetzt, um die derzeit niedrigen Zinsen im Wege einer Umschuldung nutzen zu können. So können Darlehensnehmer nach wirksamen Widerruf ihres Alt-Vertrags eine Umschuldung vornehmen und bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrags von den günstigen Zinssätzen profitieren.
Damit soll nun nach dem Willen des Gesetzgebers Schluss sein.
Danach haben Verbraucher nicht mehr unbegrenzt Zeit, ihre Verträge zu überprüfen und den Widerruf zu erklären. Der Bundestag hat am 18. 2. 2016 beschlossen, das Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen, um insoweit Rechtssicherheit für die kreditgebenden Banken herzustellen. Anlass ist die Umsetzung der Wohnraumimmobilienkreditrichtlinie. Das Gesetz tritt am 21. März 2016 in Kraft. Die Kreditnehmer haben dann für den Widerruf nur noch drei Monate, also nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit.
Lassen Sie die von Ihrer Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank beim Abschluss des Darlehensvertrags erteilte Widerrufsbelehrung umgehend auf etwaige Fehler überprüfen. Hierzu haben Sie nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und weicht sie zudem von der einschlägigen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung ab, können Sie Ihr altes Darlehen bis zum 21.06.2016 widerrufen und Ihre vor Jahren erworbene Immobilie zu den aktuell historisch günstigen Zinskonditionen finanzieren.
- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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