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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Die Finanzindustrie will uns glauben machen, dass Geld arbeiten könne.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.373 Wörter · 387 Aufrufe

Warum können Anleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren?

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. beobachtet schon über einen längeren Zeitraum, dass durch die Lobbyarbeit bestimmter Interessengruppen aus dem Finanzbereich versucht wird das Nieveau des Anlegerschutzes bewusst niedrig zu halten.

Da lassen sich prominente Politiker vor den Werbekarren der Finanzdienstleister spannen. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da offensichtlich niemand wirklich interessiert.

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe für geschädigte Anleger gibt. Der Graue Kapitalmarkt in Deutschland vernichtet jährlich Miliarden Euro Anlegergelder. Abzocker und Betrüger können hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Grauen Kapitalmarkts.

Die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Es ist unser Geld, und wir möchten sicher sein, es in seriöse Anlagen zu investieren. Das können wir aber nicht, da es mintunter schwierig ist die Schwindelsysteme zu erkennen.

Zum Beispiel die Ponzi Systeme: Charles Ponzi gründete 1920 in Boston ein „Schneeballsystem“, das Anlegern einen jährlichen Profit von mehr als 200% versprach. Er erklärte dieses Gewinnversprechen damit, dass er die Preisdifferenzen italienischer und amerikanischer Postcoupons ausnützen würde. Innerhalb von nur 6 Monaten investierten 30 000 Anleger 15 Millionen Dollar in dieses Geschäft. Die Anleger waren zum Teil so besessen von dieser Idee, dass sie ihre Bankkonten auflösten, Hab und Gut verkauften und Ersparnisse eines Lebens zusammenkratzten, um alles bei Charles Ponzi anzulegen. Trotz aufkommender kritischer Berichte wurde Ponzi von seinen Anhängern als Wohltäter gefeiert. Ponzi ließ jeden Investor, sofern dieser es forderte, Kapital und Zinsen anstandslos auszahlen. Die Zinsen der Altanleger wurden jedoch mit den Einlagen der Neuanleger finanziert. Die Mehrheit der Anleger ließ aber nach Ablauf der Bindungsfrist das Kapital samt versprochener Zinsen zur weiteren veranlagung stehen.

Als Zeitungen in vielen Berichten nachwiesen, dass dieses System eines Tages unausweichlich in sich zusammenbrechen müsse, ordnete ein Gericht an, dass vorbehaltlich einer Überprüfung dieses Finanzmodells keine weiteren Anlegergelder von Ponzi angenommen werden dürften. Es kam dann auch wie es kommen musste, das System krachte in sich zusammen. Ponzi landete im Gefängnis und viele Anleger verloren ihr Geld.

Weltweit ist dieses Betrugssystem in vielen Varianten immer noch aktiv. Mit einem Gewinnverprechen von 71% und schlussendlich einem Gesamtschaden von beinahe einer Millarde D Mark ist heute noch vielen Geschädigten der „European Kings Club“ in böser Erinnerung.

Da solche Betrugssysteme große Renditen in kurzer Zeit versprechen, gibt es immer wieder Nachfolgetäter. Die Betrüger erzählen, sie hätten eine neue Regelung, die andere übersehen hätten, und dass dadurch das System nicht mehr zusammenbrechen könne.

Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.de aber oft nur an der Oberfläche kratzen. Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir eigentlich wissen könnten.

Viele Kapitalvernichter halten sich für unangreifbar,denn sie glauben wirklich daran, dass was sie machen sei zu 100 Prozent legal !!! Gesetzlich ist es meist jedoch sehr fraglich, moralisch ist es verwerflich. So stimmen in einzelnen Fällen (auch) bei Banken die Berechnungen der Zinsen nicht - doch dafür muß man Finanzmathematik können, um dass nachrechnen zu können. Mit diesem Vorgehen wird eine Art Enteignung der ehrlichen Sparer betrieben. Sie werden durch solche Betrügereien um Hab und Gut, oft um das ganze Vermögen einschließlich der Immobilien gebracht. Im Grunde genommen ist das nichts anderes als organisierte Kriminalität, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn diese Sicherheiten-Immobilien nicht mehr verkauft werden können, bricht das ganze Geschäftsmodell in sich zusammen und macht die Finanzhaie arbeitslos!

Solange sich die Kapitalanlagemodelle nicht an den Bedürfnissen der Anleger sondern am eigenen geschäftlichen Erfolg orientieren, wird weiterhin eine gigantische Umverteilung des Kapitals von unten nach oben stattfinden. Das bedeudet die Armen werden immer ärmer und die Reichen werden immer reicher. Wer weiterhin die profitorientierte Anlage und nicht die nachhaltige Anlage in den Fokus des Geschehens rückt, kann auch gleich ins Spielkasino gehen. Es ist eine Binsenweisheit, dass Geld nicht arbeitet. Wer das glaubt und danach handelt, greift den Menschen in den Geldbeutel und beutet sie skrupellos aus. Der Glaube an ständiges Wachstum ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Der Erdball wächst auch nicht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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