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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Deutschlands zweitgrößte Fluglinie Air Berlin PLC ist nun endgültig in die Pleite geflogen.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.277 Wörter · 302 Aufrufe

Nachdem die Airline jahrelang im Dauersanierungsmodus operiert hatte und finanziell faktisch nur noch vom arabischen Hauptaktionär Etihad Airways in der Luft gehalten worden war, ist seit dem 15.08.2017 Schluss - Etihad wird keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen.

Damit besteht zugleich keine positive Fortbestehungsprognose für Air Berlin mehr.

Daher hat der Carrier, der in den vergangenen Jahren ein Sanierungsprogramm nach dem anderen aufgelegt, in jedem dieser Programme die operative Kehrtwende beschworen und zuletzt im Geschäftsjahr 2016 wieder einen Verlust von 780 Millionen Euro eingeflogen hatte, mittlerweile beim zuständigen Amtsgericht Berlin Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt - allerdings in Eigenverwaltung!

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin:

Insolvenz in Eigenverwaltung - das heißt, ebenjene Manager, die das operative Höhenruder schon in den letzten Jahren nicht in Richtung Turnaround umreißen konnten, wollen auch weiterhin den Sanierungskurs bestimmen und bei der Fluglinie an Bord bleiben.

Nach Pressemitteilungen unterstützt die Bundesregierung Air Berlin mit einem Übergangskredit über 150 Mio. Euro, abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Zugleich werden wie bereits in der Vergangenheit, Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.

Der Aktien- und auch der Anleihekurs dürften stark einbrechen und danach die Insolvenz der Firma widerspiegeln.

Nach Auskunft von Air Berlin sind folgende Unternehmensanleihen offen:

Erstens ist eine Unternehmensanleihe offen, über 150 und 75 (gesamt 225) Mio. EUR verzinst zu 8,25% mit einer Laufzeit von 2011 bis 2018 zur ISIN DE000AB100B4. Auf die Rechte und Pflichten aus der Anleihe ist deutsches Recht anwendbar, und Gerichtsstand für Rechtstreitigkeiten aus der Anleihe ist Berlin (§ 14 der Anleihebedingungen). Emittentin dieser Anleihe ist die Air Berlin PLC. Zwar ist die Air Berlin PLC in England und Wales registriert, hat dem Vernehmen nach aber Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ebenfalls in Deutschland, beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin gestellt.

Zweitens ist eine Unternehmensanleihe offen, über 225 Mio. EUR verzinst zu 6,75% (für den EUR-Anteil) und verzinst zu 5,625% (für den CHF-Anteil) mit einer Laufzeit von 2014 bis 2019 zur ISIN XS1051719786 (EUR) und zur ISIN XS1051723895 (CHF), WKN AB100L (EUR) und WKN AB100N (CHF). Nach Ziffer 18 der Anleihebedingungen ist auf die Anleihe englisches Recht anwendbar, und zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Anleihe sind englische Gerichte. Emittentin ist wiederum die Air Berlin PLC, die ebenfalls einen Eröffnungsantrag wohl beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) gestellt hat.

Drittens sind darüber hinaus noch folgende Anleihen offen, von denen wir aber annehmen, dass sie für Privatanleger von geringer Relevanz sind, sondern v.a. von institutionellen Anlegern und der Air Berlin Group nahestehenden Investoren gezeichnet worden sind:

- 131,9 Mio. USD Corporate Bond zu 6,875% mit Laufzeit bis 2020 zu ISIN XS1293573397
- 99,5 Mio. USD Corporate Bond zu 6,75% mit Laufzeit bis 2021 zu ISIN XS1423779187
- 4 Wandelanleihen der Air Berlin Finance B.V., garantiert von Air Berlin PLC, mit ISIN DE000A1HGM38, DE000A0NQ9H6 und DE000A19DMC0 (für den vierten Wandler mit 8,0% von/bis 2014/ewig zu 300 Mio. EUR ist wohl keine ISIN vergeben).

Wie gesagt: Die Emittentin der ersten beiden Unternehmensanleihen, die Air Berlin PLC, ist in England und Wales inkorporiert und die Obergesellschaft aller Air Berlin-Unternehmen.

Dem Vernehmen nach wurde auch für die Air Berlin PLC Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) gestellt. Grund dafür ist, dass nach Mitteilung von Air Berlin für die Air Berlin PLC "keine positive Fortführungsprognose" mehr bestand. Nur eine solche Prognose hätte die, nach der Finanzierungseinstellung durch ETHIAD eingetretene Überschuldung der Air Berlin PLC (und damit deren Insolvenz) verhindert.

Wie auch bei etlichen anderen Firmen, die ebenfalls Anleihen auf dem Kapitalmarkt emittiert und später Insolvenz hatten, stellt sich auch hier die Frage, ob bzw. wieviel betroffene Anleihe-Gläubiger in der Zukunft noch von ihrem investierten Geld zurück erwarten können.

Die Erfahrung zeigt leider, dass vor allem betroffene Anleihegläubiger bei den anschließenden Sanierungsbemühungen bei insolventen Firmen "bluten" müssen. Dies dürfte wahrscheinlich auch im Fall Air Berlin passieren.

Zu prüfen sein wird insbesondere, inwieweit Air Berlin - Anleihegläubiger nach dem Wertpapierprospekt noch Sonderkündigungsrechte gegenüber Air Berlin PLC als Emittentin geltend machen können.

Geprüft werden sollten aber hier auch etwaige Ansprüche gegen den Großaktionär Etihad bzw. abgeleitet gegen Air Berlin PLC. Denn Etihad hatte kürzlich noch schriftliche zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Air Berlin gemacht.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft AIR Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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