Deutsche Biofonds AG - Anleger müssen handeln! Gesellschaft nicht mehr zu erreichen!
Wo sind die Anlegergelder? Gesellschaft ist nicht mehr zu erreichen! Ist der Firmenchef auf der Flucht? Eile ist geboten!
Anleger der Deutschen Biofonds AG mit Sitz in Hamburg haben derzeit nichts zu lachen. Die Gesellschaft, die eigenen Angaben zufolge Investitionen in alternative Investments wie z.B. Wasserkraftwerke in der Türkei tätigen wollte und bis zu 300 Mio. Euro eingesammelt haben könnte, ist derzeit telefonisch nicht mehr erreichbar. Gerüchten zufolge sollten Anlegergelder in großem Umfang veruntreut worden sein und bereits Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben worden sein. Die Deutsche Biofonds AG hatte unter anderem in Form von Inhaberschuldverschreibungen Anleger für ein Investment angeworben.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Dies sind leider schlechte Nachrichten für die Anleger, Anleger sollten versuchen, noch zu retten, was zu retten ist, ggf. sollte auch darüber nachgedacht werden, mit Arrestverfahren noch Vermögenswerte zu sichern. Eile ist auf jeden Fall geboten."
Betroffene sollten also schnell handeln, sofern die Anlage bei der Deutschen Biofonds AG dem Anleger von einem Vermittler vermittelt wurde, sollte auch die Vermittlerhaftung geprüft werden. Auch die Haftung anderer Verantwortlicher wie z.B. Wirtschaftsprüfer wird zu überprüfen sein.
Betroffene Anleger der Deutschen Biofonds AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deutsche Biofonds AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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