Deutsche Biofonds AG: Aktuelle Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
Die Anleger der Deutsche Biofonds AG sind verunsichert. Berichtet wird vielfach, dass sich der Initiator und Vorstand der Deutschen Biofonds AG in Untersuchungshaft befindet. Entsprechend der neuen Erkenntnisse wäre dies nicht unwahrscheinlich, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB. Letztendlich soll es sich um Vermögen von bis zu 300 Mio. € handeln, welches möglicherweise nicht mehr vorhanden ist.
Aus einem Wertpapierprospekt für das Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen ergibt sich beispielsweise, dass Emissionen von insgesamt 20.000.000,00 € von den Anlegern geworben wurde. Die Emittentin, die die Verantwortung für den Inhalt des Wertpapierprospektes übernommen hat, ist zwischenzeitlich gelöscht. Ausweislich der Handelsregistereintragungen ist die Kommanditistin mit einer eingetragenen Einlage von 38.170.000,00 €, die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH ebenfalls gelöscht. Die persönliche haftende Gesellschafterin, ohne eigene Einlage, hat nach Umfirmierungen und Sitzverlegungen ihren Sitz nunmehr in Stuttgart.
Bei allen Unternehmen der Deutsche Biofonds war Herr Dr. Demir als Geschäftsführer benannt. Diese warb mit dem Projekt Hydropower VII mit einer stabilen und rentablen Geldanlage – „Wasser als erneuerbare Energie und hervorragendes Investment.“ Auch bei der dahinterstehenden Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH ist Herr Dr. Demir der Geschäftsführer. In welchem Umfang hier Investitionen getätigt und nicht gemäß Prospekte investiert wurden, zeigt sich in Kürze.
Zu prüfen ist insbesondere, so die Kanzlei CLLB, inwieweit Ansprüche gegen Initiatoren und Prospektverantwortliche der einzelnen Anlagemodelle, wie z.B. auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bestehen.
Es ist darüber hinaus im Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder –Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären, bevor er sich hieran beteiligt. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger.
Fakt ist: Die Anleger sollten nicht lange zögern, bevor sie eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer eigenen Ansprüche beauftragen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher alle betroffenen Anlegern bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deutsche Biofonds AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.